Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Im Verlaufe der weiteren Debatte wird an Hand von erhobenen 
Unterlagen, die Regierungsrat Gerber mitteilt, festgestellt, 
daß die hiesigen Kreisbaumeisterstellen im Verhältnis zu 
anderen Landkreisen, vor allem der Umgebung, gut besetzt 
sind. Es ist deshalb Auffassung des Kreisrats, daß man mit 
aus diesem Grunde behutsam vorgehen soll. Es wird als Grund 
richtung in der Beratung erarbeitet, die für die Gemeinden 
notwendigen Planungen auf Wunsch der Gemeinden von der zu 
ständigen Kreisbaumeisterstelle fertigen zu lassen. Inso 
weit sind also diese Planungsgeschäfte eine Dienstaufgabe 
der Kreisbaumeisterstelle. Die ohne Zweifel notwendige Ent 
lastung soll zunächst in der Weise erfolgen, daß ein Bau 
kontrolleur und ein Zeichner eingestellt werden. Die Ver 
waltung soll eine entsprechende Verhandlungsermächtigung, 
«je nach Vorbildung bis zu Vergütungsgruppe VI erhalten. Im 
übrigen sieht dann der Kreisrat in der nächsten Sitzung 
einem genauen Konzept und entsprechenden Einstellungsvor 
schlägen entgegen. 
Nach längerer Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
1. die Verwaltung zu beauftragen, in der nächsten Sitzung 
präzise Vorschläge über die organisatorischen Maßnahmen, 
insbesondere zur Durchführung der Bauleitplanung der Ge 
meinden, vorzulegen; 
2. einem solchen Vorschlag soll zu Grunde gelegt sein, daß 
die Planungsgeschäfte von der für eine Gemeinde zustän 
digen Kreisbaumeisterstelle als Dienstaufgabe bearbeitet 
werden, soweit sich die Gemeinde nicht anders helfen will; 
die Inanspruchnahme wäre zu vergüten; 
3. die Verwaltung zu ermächtigen, die Stellen eines Bau 
kontrolleurs und eines techn. Zeichners (in) auszuschrei 
ben, wobei je nach Ausbildungsstand und unter Beachtung 
der tarifrechtlichen Seite bis zu Vergütungsgruppe VI ge 
boten werden kann.
	        
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