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Im Verlaufe der weiteren Debatte wird an Hand von erhobenen
Unterlagen, die Regierungsrat Gerber mitteilt, festgestellt,
daß die hiesigen Kreisbaumeisterstellen im Verhältnis zu
anderen Landkreisen, vor allem der Umgebung, gut besetzt
sind. Es ist deshalb Auffassung des Kreisrats, daß man mit
aus diesem Grunde behutsam vorgehen soll. Es wird als Grund
richtung in der Beratung erarbeitet, die für die Gemeinden
notwendigen Planungen auf Wunsch der Gemeinden von der zu
ständigen Kreisbaumeisterstelle fertigen zu lassen. Inso
weit sind also diese Planungsgeschäfte eine Dienstaufgabe
der Kreisbaumeisterstelle. Die ohne Zweifel notwendige Ent
lastung soll zunächst in der Weise erfolgen, daß ein Bau
kontrolleur und ein Zeichner eingestellt werden. Die Ver
waltung soll eine entsprechende Verhandlungsermächtigung,
«je nach Vorbildung bis zu Vergütungsgruppe VI erhalten. Im
übrigen sieht dann der Kreisrat in der nächsten Sitzung
einem genauen Konzept und entsprechenden Einstellungsvor
schlägen entgegen.
Nach längerer Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1. die Verwaltung zu beauftragen, in der nächsten Sitzung
präzise Vorschläge über die organisatorischen Maßnahmen,
insbesondere zur Durchführung der Bauleitplanung der Ge
meinden, vorzulegen;
2. einem solchen Vorschlag soll zu Grunde gelegt sein, daß
die Planungsgeschäfte von der für eine Gemeinde zustän
digen Kreisbaumeisterstelle als Dienstaufgabe bearbeitet
werden, soweit sich die Gemeinde nicht anders helfen will;
die Inanspruchnahme wäre zu vergüten;
3. die Verwaltung zu ermächtigen, die Stellen eines Bau
kontrolleurs und eines techn. Zeichners (in) auszuschrei
ben, wobei je nach Ausbildungsstand und unter Beachtung
der tarifrechtlichen Seite bis zu Vergütungsgruppe VI ge
boten werden kann.