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I. Teil: Öffentliche Sitzung.
§ 1
Ergänzung der Tagesordnung.
Vor Eintritt in die Beratung unterrichtet der Vorsitzende den
Kreisrat, daß seit Zustellung der Tagesordnung noch zwei weitere Punkte
in die Tagesordnung aufzunehmen sind, und zwar
Errichtung einer Erziehungsberatungsstelle für den Landkreis Biberach;
Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger.
Seitens des Kreisrats werden gegen diese Änderung der Tagesordnung keine
Einwendungen erhoben.
§ 2
Festsetzung der Pflegesätze für das Kreiskrankenhaus Laupheim.
In der Kreisratssitzung vom 24.1.1963 wurden die Pflegesätze des
Kreiskrankenhauses Laupheim für die öffentlichen Kostenträger erhöht. Offen
blieb noch eine Erhöhung der Pflegesätze für Selbstzahler. Nach Auffassung
der Verwaltung wäre es nicht ganz vertretbar, im Kreiskrankenhaus Laupheim
höhere Sätze als in Biberach- festzusetzen, was dann eintreten würde, wenn
man im gleichen Ausmaß wie bei den öffentlichen Kostenträgern erhöhen würde.
Es bleibt daher die Alternative, auch für Biberach zu erhöhen oder die
Sätze in Laupheim geringer anzuheben. Die Sätze für Selbstzahler sind schon
bisher unabhängig vom Preisrecht und unter Berücksichtigung der Nebenkosten
für die Betroffenen fühlbar hoch.
Nach Beratung wird schließlich
beschlossen;
die Selbstzahler-Pflegesätze des Kreiskrankenhauses Laupheim mit Wirkung
ab 15.2.1963 wie folgt zu erhöhen:
in der 3. Pflegeklasse (in der Fassung
der preisrechtl. Genehmigung)
für Erwachsene
für Kinder bis zu 12 Jahren
und für kranke Säuglinge
für gesunde Säuglinge
20,—
16,—
4,50
DM täglich,
DM täglich,
DM täglich;
in der 2. Pflegeklasse
für Erwachsene
18,50
DM täglich,
für Kinder bis zu 12 Jahren
und für kranke Säuglinge
14,80
DM täglich,
für gesunde Säuglinge
4,50
DM täglich;