Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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I. Teil: Öffentliche Sitzung. 
§ 1 
Ergänzung der Tagesordnung. 
Vor Eintritt in die Beratung unterrichtet der Vorsitzende den 
Kreisrat, daß seit Zustellung der Tagesordnung noch zwei weitere Punkte 
in die Tagesordnung aufzunehmen sind, und zwar 
Errichtung einer Erziehungsberatungsstelle für den Landkreis Biberach; 
Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger. 
Seitens des Kreisrats werden gegen diese Änderung der Tagesordnung keine 
Einwendungen erhoben. 
§ 2 
Festsetzung der Pflegesätze für das Kreiskrankenhaus Laupheim. 
In der Kreisratssitzung vom 24.1.1963 wurden die Pflegesätze des 
Kreiskrankenhauses Laupheim für die öffentlichen Kostenträger erhöht. Offen 
blieb noch eine Erhöhung der Pflegesätze für Selbstzahler. Nach Auffassung 
der Verwaltung wäre es nicht ganz vertretbar, im Kreiskrankenhaus Laupheim 
höhere Sätze als in Biberach- festzusetzen, was dann eintreten würde, wenn 
man im gleichen Ausmaß wie bei den öffentlichen Kostenträgern erhöhen würde. 
Es bleibt daher die Alternative, auch für Biberach zu erhöhen oder die 
Sätze in Laupheim geringer anzuheben. Die Sätze für Selbstzahler sind schon 
bisher unabhängig vom Preisrecht und unter Berücksichtigung der Nebenkosten 
für die Betroffenen fühlbar hoch. 
Nach Beratung wird schließlich 
beschlossen; 
die Selbstzahler-Pflegesätze des Kreiskrankenhauses Laupheim mit Wirkung 
ab 15.2.1963 wie folgt zu erhöhen: 
in der 3. Pflegeklasse (in der Fassung 
der preisrechtl. Genehmigung) 
für Erwachsene 
für Kinder bis zu 12 Jahren 
und für kranke Säuglinge 
für gesunde Säuglinge 
20,— 
16,— 
4,50 
DM täglich, 
DM täglich, 
DM täglich; 
in der 2. Pflegeklasse 
für Erwachsene 
18,50 
DM täglich, 
für Kinder bis zu 12 Jahren 
und für kranke Säuglinge 
14,80 
DM täglich, 
für gesunde Säuglinge 
4,50 
DM täglich;
	        
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