Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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in der 1. Pflegeklasse 
für Erwachsene 
für Kinder bis zu 12 Jahren 
und für kranke Säuglinge 
für gesunde Säuglinge 
23,— DM 
18,40 DM 
4,50 DM 
täglich, 
täglich, 
täglich. 
Im übrigen bleiben die bisherigen Regelungen über die Bezahlung 
von Arzthonorar und von Nebenleistungen unverändert. 
Der Isolierzuschlag wird jedoch auf täglich -,S0 DM angehoben. 
§ 3 
Inserat in der Allgemeinen Wochenzeitung der Juden in Deutschland, 
Der Wunsch dieser Zeitung wird von Oberregierungsrat Gerber vorge 
tragen. Hienach soll auch der Landkreis Biberach in dieser Zeitschrift 
annoncieren. Die kleinste Anzeige - 1/16 Seite kostet 214,— DM. 
In der Beratung kommt zum Ausdruck, daß diese Zeitung auch an die 
Städte unseres Landkreises herangetreten ist und daß mindestens Biberach 
und Laupheim einen Auftrag gegeben haben. Der Kreisrat ist deshalb überwie 
gend der Meinung, daß man sich mit den Anzeigen dieser Städte begnügen dürfe. 
Gegen die Stimmen der Kreisräte Leger und Hagel wird 
beschlossen: 
auf eine Anzeige in der Allgemeinen Wochenzeitung der Juden in Deutschland 
zu verzichten. 
§ 4 
Einlegung einer Leitung in ein kreiseigenes Grundstück, 
Zu dem kreiseigenen Grundstück, das in der Nähe des Kreiskranken 
hauses in Biberach vor kurzem erworben wurde, gehört auch ein Privatweg, der 
an das Evangelische Jugendheim angrenzt. Das Evangelische Jugendheim bittet 
darum, an diesem Privatweg eine Gasleitung einlegen zu dürfen. 
Die Verwaltung hat die Antragsteller darauf hingewiesen, daß unsere Absichten 
an diesem Grundstück noch nicht geklärt sind und deshalb später Veränderungen 
notwendig werden könnten. Deshalb müßten gewisse Sicherungen kostenmäßiger 
Art vorgesehen werden. Für den Fall, daß der Antrag aufrecht erhalten wird, 
bittet die Verwaltung vor Eintritt in weitere Verhandlungen, daß eine grund 
sätzliche Entscheidung des Kreisrats getroffen wird. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
der Einlegung einer Gasleitung in den kreiseigenen Privatweg durch das 
Evangelische Jugendheim bzw. die Stadtwerke Biberach zuzustimmen. Diese Zu 
stimmung ist stets widerruflich. Die Kosten einer Leitungsverlegung gehen 
tigt 1611 deS Antragstellers - Zur näheren Regelung ist die Verwaltung ermäch-
	        
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