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in der 1. Pflegeklasse
für Erwachsene
für Kinder bis zu 12 Jahren
und für kranke Säuglinge
für gesunde Säuglinge
23,— DM
18,40 DM
4,50 DM
täglich,
täglich,
täglich.
Im übrigen bleiben die bisherigen Regelungen über die Bezahlung
von Arzthonorar und von Nebenleistungen unverändert.
Der Isolierzuschlag wird jedoch auf täglich -,S0 DM angehoben.
§ 3
Inserat in der Allgemeinen Wochenzeitung der Juden in Deutschland,
Der Wunsch dieser Zeitung wird von Oberregierungsrat Gerber vorge
tragen. Hienach soll auch der Landkreis Biberach in dieser Zeitschrift
annoncieren. Die kleinste Anzeige - 1/16 Seite kostet 214,— DM.
In der Beratung kommt zum Ausdruck, daß diese Zeitung auch an die
Städte unseres Landkreises herangetreten ist und daß mindestens Biberach
und Laupheim einen Auftrag gegeben haben. Der Kreisrat ist deshalb überwie
gend der Meinung, daß man sich mit den Anzeigen dieser Städte begnügen dürfe.
Gegen die Stimmen der Kreisräte Leger und Hagel wird
beschlossen:
auf eine Anzeige in der Allgemeinen Wochenzeitung der Juden in Deutschland
zu verzichten.
§ 4
Einlegung einer Leitung in ein kreiseigenes Grundstück,
Zu dem kreiseigenen Grundstück, das in der Nähe des Kreiskranken
hauses in Biberach vor kurzem erworben wurde, gehört auch ein Privatweg, der
an das Evangelische Jugendheim angrenzt. Das Evangelische Jugendheim bittet
darum, an diesem Privatweg eine Gasleitung einlegen zu dürfen.
Die Verwaltung hat die Antragsteller darauf hingewiesen, daß unsere Absichten
an diesem Grundstück noch nicht geklärt sind und deshalb später Veränderungen
notwendig werden könnten. Deshalb müßten gewisse Sicherungen kostenmäßiger
Art vorgesehen werden. Für den Fall, daß der Antrag aufrecht erhalten wird,
bittet die Verwaltung vor Eintritt in weitere Verhandlungen, daß eine grund
sätzliche Entscheidung des Kreisrats getroffen wird.
Es wird einstimmig
beschlossen:
der Einlegung einer Gasleitung in den kreiseigenen Privatweg durch das
Evangelische Jugendheim bzw. die Stadtwerke Biberach zuzustimmen. Diese Zu
stimmung ist stets widerruflich. Die Kosten einer Leitungsverlegung gehen
tigt 1611 deS Antragstellers - Zur näheren Regelung ist die Verwaltung ermäch-