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II. Teil; Nichtöffentliche Sitzung.
§ 11
Feststellung der Jahresrechnung 1961.
Zunächst wird der Kreisrat darauf hingewiesen, daß in dem mit der
Tagesordnung übergebenen Haushaltsplanentwurf 1963 auch die Rechnungsergeb
nisse der Haushaltssteilen des Rechnungsjahres 1961 angegeben sind. Ergän
zend dazu werden die Abschlußberechnungen bekanntgegeben. Anschließend er
läutert Kreisamtmann Hanßler die Jahresrechnung aus der Schau des Rechnungs
prüfungsamts; er verweist auch auf den erstatteten Prüfungsbericht, der als
Anlage dem Haushaltsplanentwurf beigegeben wurde. Hinsichtlich der noch nicht
erledigten Prüfungsbemerkung betr. Reisekosten an Kreisobstbauoberinspektor
Braun wollen Kreisprüfungsamt und Verwaltung die Auffassung der Prüfungsan
stalt bei der überörtlichen Rechnungsprüfung abwarten.
In der Beratung ergibt sich u.a. auch eine Diskussion über die Fest
stellung des Prüfungsamts, wonach bei überplanmäßigen Ausgaben auch für die
Deckungsmittel gesorgt werden müsse.
Schließlich wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen, die Jahresrechnung 1961 nach den
Abschlußergebnissen der Verwaltung festzustellen.
§ 12
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963,
Den Kreisräten wurde zusammen mit der Tagesordnung der Haushalts-
satzungs- und Haushaltsplanentwurf für das Rechnungsjahr 1963 übergeben.
In mehrstündiger Beratung werden der Vorbericht, die Einzelpläne, die Anla
gen und der außerordentliche Haushalt durchberaten. Eingehende Anfragen wer
den geklärt. Zweifelsfragen werden bereinigt. Aus der Debatte über die Be
ratung der einzelnen Angelegenheiten ist festzuhalten:
Schulwesen.
Die Darlegungen im Vorbericht Teil III werden grundsätzlich gebilligt.
Die Angelegenheit, insbesondere im Mittelschulbereich, wird auch als wich
tig betrachtet. Allgemein ist man aber der Auffassung, daß man zunächst die
im Gang befindlichen gesetzlichen Regelungen abwarten sollte. So wichtig die
Angelegenheit auch sei, so behutsam müsse man sich damit befassen, um bittere
Erfahrungen und Überschneidungen zu vermeiden.
05.
Kreisrat Dobler vertritt zunächst die Auffassung, daß durch die Zunahme
der Fachbürgermeister eine Reduzierung des Aufwands bei den Verwaltungsaktuaria-
ten gerechtfertigt wäre und nicht eine Erhöhung. Er läßt sich aber durch eine
Erklärung der Verwaltung überzeugen, daß die Inanspiuchnahme der Verwaltungs-
aktuariate durch die umfangreichen großen Vorhaben der Gemeinden zu einer star
ken Mehrbelastung führen gegenüber den vergangenen Jahren. Die Unterstützung
der ländlichen Gemeinden durch Sachverständige sei eine Notwendigkeit, die dem
Kreis den runden Betrag von 80.000 DM wert sein müsse.