Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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24. 
Der diesjährige Haushaltsplanentwurf sieht bei den landwirtschaft 
lichen Berufsschulen vor, daß die aus den Sachkostenbeiträgen des Landes ent 
stehende Mehreinnahme der Rechnungsstelle dazu verwendet wird, die Kosten der 
Schulortsgemeinden zu ersetzen. Sobald die grundsätzliche Entscheidung des 
Kreistags vorliegt, soll der Kreisrat eine Detailregelung beschließen. Dies 
wäre eine Vorstufe zur späteren Übernahme der Schulträgerschaft, die eines Ta 
ges sicherlich auf den Landkreis zukommen wird. In dieser Sache beschließt 
der Kreisrat einstimmig einen Antrag an den Kreistag, diesem Vorschlag grund 
sätzlich zuzustimmen und zugleich auf künftige Umlagen zu einem etwaigen Aus 
gleich der Kosten zu verzichten. 
28.515. 
Erstmals in diesem Jahr sieht der Haushaltsplanentwurf einen Betrag 
von 10.000 DM vor, um die Beschaffung von Filmapparaten für die Schulen im 
Kreis zu subventionieren. Mit Hilfe dieser Aktion soll dem Wunsch der Landes 
bildstelle und der Kreisbildstelle nachgekommen werden, in einem angemessenen 
Zeitabstand möglichst viele Schulen mit eigenen Filmgeräten auszustatten. Es 
wäre vorgesehen, daß das Land diese Gerätebeschaffung subventioniert und daß 
auch der Landkreis je Gerät einen Beitrag von 500,— DM zur Verfügung stellt. 
In diesem Jahr wäre also zunächst einmal an eine Subvention!erung von 20 Geräten 
gedacht. Die gesamte Aktion dürfte etwa 50.000 DM kosten, wobei der Anfall über 
mehrere Jahre verteilt werden kann. In diesem Zusammenhang ergibt sich, angeregt 
von Kreisrat Sauter, eine Debatte über die Zusammenhänge dieser Aktion mit dem 
Filmdienst für Jugend und Volksbildung. Es sei doch wohl ohne Zweifel, daß 
diese Aktion den Filmdienst treffen werde. Der Vorsitzende stellt hiezu fest, 
daß keine Konkurrenz zwischen Filmdienst und Kreisbildstelle bestehe. In dem 
Maße, wie sich die Schulen mit eigenen Geräten selbst behelfen könnten, würde 
sich der Filmdienst aus der Schultätigkeit zurückziehen und sich anderen Auf 
gaben widmen. Es liege natürlich auf der Hand, daß damit zugleich für den Film 
dienst eine andere finanzielle Basis geschaffen werden müsse. Bislang hätten 
die Gemeinden 10 - 11.000 DM an Mitgliedsbeiträgen aufgebracht. Man werde wohl 
zu gegebener Zeit eine geeignete finanzielle Regelung mit Hilfe von Kreismitteln 
finden müssen. Es wird schließlich vorbehältlich der Verabschiedung des Haus 
haltsplans durch den Kreistag beschlossen, diese Filmgeräteaktion zu unter 
stützen und je Gerät einen Beitrag aus Kreismitteln in Höhe von 500,— DM zu 
bewilligen. 
652.41 - 48. 
Kreisrat Dobler ersucht um Auskunft, ob das Straßenbauamt die Straßen 
warte des Landkreises nicht zu sehr und auf Kosten des Landkreises für Land 
straßen I. Ordnung verwendet. Verwaltungsseits wird hiezu festgestellt, daß 
das Straßenbauamt in seiner Einteilung im Einvernehmen mit der Verwaltung hand 
le . Die wirtschaftliche Methode der Straßenunterhaltung sei die des Kollonnen 
dienstes. Ein Nachteil entstünde dem Landkreis durch diesen Kollonnendienst 
nicht. 
652.9. 
Grundlage für das Straßenbauprogramm 1963 ist der Kreistagsbeschluß vom 
18.12.1962. Darauf hinzuweisen ist aber, daß Nr.6 des Dringlichkeitsprogramms 
noch nicht im Haushaltsplan enthalten ist, während Nr.7 berücksichtigt wurde. 
Das ist nur darauf zurückzuführen, daß für Nr.7 die Planentwürfe vorliegen, 
während für Nr.6 die Pläne erst bis Ende des Jahres erstellt wären. Der Kreis 
rat bestätigt ausdrücklich die Richtigkeit dieser Konzeption.
	        
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