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24.
Der diesjährige Haushaltsplanentwurf sieht bei den landwirtschaft
lichen Berufsschulen vor, daß die aus den Sachkostenbeiträgen des Landes ent
stehende Mehreinnahme der Rechnungsstelle dazu verwendet wird, die Kosten der
Schulortsgemeinden zu ersetzen. Sobald die grundsätzliche Entscheidung des
Kreistags vorliegt, soll der Kreisrat eine Detailregelung beschließen. Dies
wäre eine Vorstufe zur späteren Übernahme der Schulträgerschaft, die eines Ta
ges sicherlich auf den Landkreis zukommen wird. In dieser Sache beschließt
der Kreisrat einstimmig einen Antrag an den Kreistag, diesem Vorschlag grund
sätzlich zuzustimmen und zugleich auf künftige Umlagen zu einem etwaigen Aus
gleich der Kosten zu verzichten.
28.515.
Erstmals in diesem Jahr sieht der Haushaltsplanentwurf einen Betrag
von 10.000 DM vor, um die Beschaffung von Filmapparaten für die Schulen im
Kreis zu subventionieren. Mit Hilfe dieser Aktion soll dem Wunsch der Landes
bildstelle und der Kreisbildstelle nachgekommen werden, in einem angemessenen
Zeitabstand möglichst viele Schulen mit eigenen Filmgeräten auszustatten. Es
wäre vorgesehen, daß das Land diese Gerätebeschaffung subventioniert und daß
auch der Landkreis je Gerät einen Beitrag von 500,— DM zur Verfügung stellt.
In diesem Jahr wäre also zunächst einmal an eine Subvention!erung von 20 Geräten
gedacht. Die gesamte Aktion dürfte etwa 50.000 DM kosten, wobei der Anfall über
mehrere Jahre verteilt werden kann. In diesem Zusammenhang ergibt sich, angeregt
von Kreisrat Sauter, eine Debatte über die Zusammenhänge dieser Aktion mit dem
Filmdienst für Jugend und Volksbildung. Es sei doch wohl ohne Zweifel, daß
diese Aktion den Filmdienst treffen werde. Der Vorsitzende stellt hiezu fest,
daß keine Konkurrenz zwischen Filmdienst und Kreisbildstelle bestehe. In dem
Maße, wie sich die Schulen mit eigenen Geräten selbst behelfen könnten, würde
sich der Filmdienst aus der Schultätigkeit zurückziehen und sich anderen Auf
gaben widmen. Es liege natürlich auf der Hand, daß damit zugleich für den Film
dienst eine andere finanzielle Basis geschaffen werden müsse. Bislang hätten
die Gemeinden 10 - 11.000 DM an Mitgliedsbeiträgen aufgebracht. Man werde wohl
zu gegebener Zeit eine geeignete finanzielle Regelung mit Hilfe von Kreismitteln
finden müssen. Es wird schließlich vorbehältlich der Verabschiedung des Haus
haltsplans durch den Kreistag beschlossen, diese Filmgeräteaktion zu unter
stützen und je Gerät einen Beitrag aus Kreismitteln in Höhe von 500,— DM zu
bewilligen.
652.41 - 48.
Kreisrat Dobler ersucht um Auskunft, ob das Straßenbauamt die Straßen
warte des Landkreises nicht zu sehr und auf Kosten des Landkreises für Land
straßen I. Ordnung verwendet. Verwaltungsseits wird hiezu festgestellt, daß
das Straßenbauamt in seiner Einteilung im Einvernehmen mit der Verwaltung hand
le . Die wirtschaftliche Methode der Straßenunterhaltung sei die des Kollonnen
dienstes. Ein Nachteil entstünde dem Landkreis durch diesen Kollonnendienst
nicht.
652.9.
Grundlage für das Straßenbauprogramm 1963 ist der Kreistagsbeschluß vom
18.12.1962. Darauf hinzuweisen ist aber, daß Nr.6 des Dringlichkeitsprogramms
noch nicht im Haushaltsplan enthalten ist, während Nr.7 berücksichtigt wurde.
Das ist nur darauf zurückzuführen, daß für Nr.7 die Planentwürfe vorliegen,
während für Nr.6 die Pläne erst bis Ende des Jahres erstellt wären. Der Kreis
rat bestätigt ausdrücklich die Richtigkeit dieser Konzeption.