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66.
Hiezu wird auf Wunsch erklärt, daß dieser Plansatz für wasserwirtschaft
liche Maßnahmen mit den Anträgen des Wasserwirtschaftsamts abgestimmt ist.
71.521.
Die Verwaltung beantragt hiezu, den Jahresbetrag von 36.000 DM zugunsten
des Kreisfeuerlöschverbands vorab an die Kasse des Feuerlöschverbands zu über
weisen, weil diese Kasse mit Rücksicht auf den Beschaffungsbedarf 1963 betriebs
mittelknapp ist. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.
Nach Erledigung aller Anfragen und der Durchsprache.wird schließlich
einstimmig folgender Antrag an den Kreistag
beschlossen:
1) den Haushaltsplanentwurf nach den Vorschlägen der Verwaltung anzunehmen;
2) folgende Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1963 zu verabschieden:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
im ordentlichen Haushalt
in Einnahme auf 21.164.823,— DM
in Ausgabe auf 21.164.823,— DM
im außerordentlichen Haushalt
in Einnahme auf 1.809.270,— DM
in Ausgabe auf 1.809.270,— DM.
§ 2
Der Umlagesatz der Kreisumlage wird auf 29 % der Steuerkraftsummen der
Gemeinden des Landkreises festgesetzt. +)
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Planjahr in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf 800.000,— DM festgesetzt. In diesem Höchstbetrag
sind -0- Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen
aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außer
ordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird auf -0- DM festgesetzt.
+) Anmerkung; Der Anteil zur Deckung der Schülumlage für Gemeindeschulen
berechnet sich auf 10,6 % der Steuerkraftsummen der Gemein
den; das Land erhebt vom Landkreis 10 % der Steuerkraftsumme
des Kreises.