Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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66. 
Hiezu wird auf Wunsch erklärt, daß dieser Plansatz für wasserwirtschaft 
liche Maßnahmen mit den Anträgen des Wasserwirtschaftsamts abgestimmt ist. 
71.521. 
Die Verwaltung beantragt hiezu, den Jahresbetrag von 36.000 DM zugunsten 
des Kreisfeuerlöschverbands vorab an die Kasse des Feuerlöschverbands zu über 
weisen, weil diese Kasse mit Rücksicht auf den Beschaffungsbedarf 1963 betriebs 
mittelknapp ist. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. 
Nach Erledigung aller Anfragen und der Durchsprache.wird schließlich 
einstimmig folgender Antrag an den Kreistag 
beschlossen: 
1) den Haushaltsplanentwurf nach den Vorschlägen der Verwaltung anzunehmen; 
2) folgende Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1963 zu verabschieden: 
§ 1 
Der Haushaltsplan wird festgesetzt 
im ordentlichen Haushalt 
in Einnahme auf 21.164.823,— DM 
in Ausgabe auf 21.164.823,— DM 
im außerordentlichen Haushalt 
in Einnahme auf 1.809.270,— DM 
in Ausgabe auf 1.809.270,— DM. 
§ 2 
Der Umlagesatz der Kreisumlage wird auf 29 % der Steuerkraftsummen der 
Gemeinden des Landkreises festgesetzt. +) 
§ 3 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Planjahr in Anspruch genommen 
werden dürfen, wird auf 800.000,— DM festgesetzt. In diesem Höchstbetrag 
sind -0- Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen 
aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind. 
§ 4 
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außer 
ordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird auf -0- DM festgesetzt. 
+) Anmerkung; Der Anteil zur Deckung der Schülumlage für Gemeindeschulen 
berechnet sich auf 10,6 % der Steuerkraftsummen der Gemein 
den; das Land erhebt vom Landkreis 10 % der Steuerkraftsumme 
des Kreises.
	        
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