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§ 4
Bauleitung für die Baustelle Warthausen - Birkenhard.
Dem Straßenbauamt Riedlingen stehen gegenwärtig Bau
leiter in ausreichendem Maße nicht zur Verfügung. Die Si
tuation hat sich noch dadurch verschärft, daß Regierungs
baumeister Blauß aus dem Landesdienst ausgeschieden und
jetzt freiberuflich tätig ist. Blauß hatte bis zu seinem
Dienstaustritt auf Ende September 1961 die Bauleitung an
läßlich des Ausbaus der Landstraße II. Ordnung Nr. 22 Wart
hausen - Birkenhard. Da die Bauleitung nicht mehr gewähr
leistet ist, bleibt nach Auffassung des Straßenbauamts nichts
anderes übrig, als den jetzt freiberuflich tätigen Blauß mit
der Fortführung der Bauleitung zu beauftragen. Blauß ist da
mit einverstanden und verlangt hiefür DM 950,— als Pauschal
preis. Dieser Preis ist nach Auffassung des Straßenbauamts
recht günstig. Landesmittel stehen hiefür nach Auffassung
des Straßenbauamts nicht zur Verfügung. Es müßte deshalb eine
Kostenübernahme auf den Landkreis erfolgen.
Der heute zur Beratung anstehende Antrag ist kennzeich
nend für die Situation der Straßenbauverwaltung auf perso
nellem Gebiet. Da die diesbezüglichen Kosten vom Land nicht
getragen werden, will sich der Kreisrat notgedrungen der Si
tuation beugen, weil die bereits im Gang befindlichen Bauar
beiten zu Ende gebracht werden müssen, und weil andererseits
aber auch der Mangel an Bauleitern unter keinen Umständen
den Straßenausbau einschränken darf. Der Kreisrat ist auch
bereit, im unabdingbaren Umfang im Einzelfall künftig solche
Entscheidungen zu treffen. Der Nachweis dieser auf den Land
kreis zu übernehmenden Kosten soll in einer besonders zu
schaffenden Haushaltsstelle erfolgen.
Es wird einstimmig '
beschlossen:
1. Regierungsbaumeister Blauß zu beauftragen, die Bauleitung
an der Landstraße II. Ordnung Warthausen - Birkenhard auch
nach seinem Dienstaustritt zu Ende zu bringen gegen einen
Pauschalpreis von DM 950,—;
2. diese Bauleiterkosten im Rechnungsjahr 1961 außerplanmäßig
bei der neu zu bildenden Haushaltsstelle 652.96803 nachzu
weisen;
3. die Verwaltung zu beauftragen, diese Haushaltsstelle und
Mittel im gewissen Umfang im Haushaltsplan 1962 vorzusehen.