Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 4 
Bauleitung für die Baustelle Warthausen - Birkenhard. 
Dem Straßenbauamt Riedlingen stehen gegenwärtig Bau 
leiter in ausreichendem Maße nicht zur Verfügung. Die Si 
tuation hat sich noch dadurch verschärft, daß Regierungs 
baumeister Blauß aus dem Landesdienst ausgeschieden und 
jetzt freiberuflich tätig ist. Blauß hatte bis zu seinem 
Dienstaustritt auf Ende September 1961 die Bauleitung an 
läßlich des Ausbaus der Landstraße II. Ordnung Nr. 22 Wart 
hausen - Birkenhard. Da die Bauleitung nicht mehr gewähr 
leistet ist, bleibt nach Auffassung des Straßenbauamts nichts 
anderes übrig, als den jetzt freiberuflich tätigen Blauß mit 
der Fortführung der Bauleitung zu beauftragen. Blauß ist da 
mit einverstanden und verlangt hiefür DM 950,— als Pauschal 
preis. Dieser Preis ist nach Auffassung des Straßenbauamts 
recht günstig. Landesmittel stehen hiefür nach Auffassung 
des Straßenbauamts nicht zur Verfügung. Es müßte deshalb eine 
Kostenübernahme auf den Landkreis erfolgen. 
Der heute zur Beratung anstehende Antrag ist kennzeich 
nend für die Situation der Straßenbauverwaltung auf perso 
nellem Gebiet. Da die diesbezüglichen Kosten vom Land nicht 
getragen werden, will sich der Kreisrat notgedrungen der Si 
tuation beugen, weil die bereits im Gang befindlichen Bauar 
beiten zu Ende gebracht werden müssen, und weil andererseits 
aber auch der Mangel an Bauleitern unter keinen Umständen 
den Straßenausbau einschränken darf. Der Kreisrat ist auch 
bereit, im unabdingbaren Umfang im Einzelfall künftig solche 
Entscheidungen zu treffen. Der Nachweis dieser auf den Land 
kreis zu übernehmenden Kosten soll in einer besonders zu 
schaffenden Haushaltsstelle erfolgen. 
Es wird einstimmig ' 
beschlossen: 
1. Regierungsbaumeister Blauß zu beauftragen, die Bauleitung 
an der Landstraße II. Ordnung Warthausen - Birkenhard auch 
nach seinem Dienstaustritt zu Ende zu bringen gegen einen 
Pauschalpreis von DM 950,—; 
2. diese Bauleiterkosten im Rechnungsjahr 1961 außerplanmäßig 
bei der neu zu bildenden Haushaltsstelle 652.96803 nachzu 
weisen; 
3. die Verwaltung zu beauftragen, diese Haushaltsstelle und 
Mittel im gewissen Umfang im Haushaltsplan 1962 vorzusehen.
	        
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