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I. Teil: Öffentliche Sitzung.
§ 1
Straßenbauabrechnung Ortsdurchfahrt Schemmerberg.
Die Straßenbaumaßnahme Ortsdurchfahrt Schemmerberg ist fertigo-e-
^abgerechnet. Die Gesamtbaukosten, die in den Rechnungsjahren
oO bis 1962 ausgegeben wurden, belaufen sich auf 163.582,80 DM gegen
über einem genehmigten Kostenvoranschlag von 140.000,— DM. Dem Kreis
rat wird die Begründung des Straßenbauamts Riedlingen zu der Kostenüber
schreitung bekanntgegeben. Ebenso wird mitgeteilt, aus welchem Grunde
die Anschlußarbeiten an die L.I.O. an die Firma Schwall vergeben wurden.
Der Kreisrat wird auch darüber unterrichtet, daß es sich um einen
Ausbaufall früherer Vereinbarungsart handelt, und daß deshalb die Ge
meinde Schemmerberg an den Baukosten der Ortsdurchfahrt mit 10 % betei
ligt werden sollte. Die notwendigen Vereinbarungen sind abgeschlossen
worden. Der Gemeindebeitrag würde sich aus einer Baukostensumme von
163.582,80 DM bemessen, zuzüglich 6.842,66 DM Ortsdurchfahrtenanteil
aus der Abrechnung Außenstrecke Richtung Baltringen. Es ist auf den
diesbezüglichen Kreisratsbeschluß vom 22.11.1960 zu verweisen. 10 %
würden demnach einen Gemeindeanteil von 17.042,— DM ergeben.
Der Kreisrat tritt in der Beratung den Darlegungen der Verwaltung
bei und billigt auch die Kostenüberschreitungsgründe.
Hienach wird einstimmig
beschlossen:
1 .) die Baukostenabrechnung zu genehmigen;
2 .) den Gemeindebeitrag auf 17.042,— DM festzusetzen;
3 .) die Vergabe der Anschlußarbeiten zur L.I.O. an die Firma Schwall zu
billigen.