Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 2 
Beitrag an die Gemeinde Bihlafingen zu den Grunderwerbs— 
kosten anläßlich des Ausbaus der Landstraße II. Ordnung 
Oberholzheim bis Kreisgrenze, 
Der Gemeinde Bihlafingen sind anläßlich des Ausbaus der Landstr. 
II. Ordnung von Oberholzheim bis zur Kreisgrenze in ihrem Markungsbe 
reich Grunderwerbskosten in Höhe von 33.576,80 DM entstanden, zuzüg 
lich voraussichtlich 4.000,— DM Vermessungskosten. Die Gemeinde be 
antragt hiezu einen Kreisbeitrag, weil sie finanziell zur Bestreitung 
dieser Kosten nicht in der Lage ist. 
Dieses Gesuch muß nach den früheren Richtlinien des Landkreises behan 
delt werden, wobei nach einer Grundsatzentscheidung eine kulante Bei 
tragsberechnung erfolgen soll. Von den geltend gemachten Kosten sind 
24.680,80 DM beitragsfähig. Mit Rücksicht auf die der Gemeinde verblei 
benden erheblichen Grunderwerbskosten im Ortsdurchfahrtenbereich sollte 
der Beitrag auf 21.400,— DM festgesetzt werden. Hinzu kommen für Um 
baukosten an Gebäuden und Erwerb des Hauses Hartmann auf Abbruch 50 % 
Beitrag zu den diesbezüglichen Kosten von 5.200,— DM, also 2.600,— DM. 
Der Gesamtbeitrag berechnet sich damit auf 24.000,— DM. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1 .) die Vermessungskosten vorab auf den Landkreis zu übernehmen; 
2 .) der Gemeinde einen Grunderwerbskostenbeitrag von 24.000,— DM zu 
bewilligen. 
§ 3 
Beitrag an die Gemeinde Dietmanns anläßlich des Ausbaus 
der Landstraße II. Ordnung Dietmanns - Rupprechts. 
Der Gemeinde Dietmanns entstanden 28.446,— DM Grunderwerbskosten, 
zuzüglich der noch nicht angeforderten Vermessungskosten. Unter Berück 
sichtigung der bisherigen Regelung würde sich der Beitrag des Landkreises 
bei großzügiger Auslegung auf 20.000,— DM berechnen. Die Vermessungs 
kosten könnten vom Landkreis vorab bezahlt werden.
	        
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