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§ 2
Beitrag an die Gemeinde Bihlafingen zu den Grunderwerbs—
kosten anläßlich des Ausbaus der Landstraße II. Ordnung
Oberholzheim bis Kreisgrenze,
Der Gemeinde Bihlafingen sind anläßlich des Ausbaus der Landstr.
II. Ordnung von Oberholzheim bis zur Kreisgrenze in ihrem Markungsbe
reich Grunderwerbskosten in Höhe von 33.576,80 DM entstanden, zuzüg
lich voraussichtlich 4.000,— DM Vermessungskosten. Die Gemeinde be
antragt hiezu einen Kreisbeitrag, weil sie finanziell zur Bestreitung
dieser Kosten nicht in der Lage ist.
Dieses Gesuch muß nach den früheren Richtlinien des Landkreises behan
delt werden, wobei nach einer Grundsatzentscheidung eine kulante Bei
tragsberechnung erfolgen soll. Von den geltend gemachten Kosten sind
24.680,80 DM beitragsfähig. Mit Rücksicht auf die der Gemeinde verblei
benden erheblichen Grunderwerbskosten im Ortsdurchfahrtenbereich sollte
der Beitrag auf 21.400,— DM festgesetzt werden. Hinzu kommen für Um
baukosten an Gebäuden und Erwerb des Hauses Hartmann auf Abbruch 50 %
Beitrag zu den diesbezüglichen Kosten von 5.200,— DM, also 2.600,— DM.
Der Gesamtbeitrag berechnet sich damit auf 24.000,— DM.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1 .) die Vermessungskosten vorab auf den Landkreis zu übernehmen;
2 .) der Gemeinde einen Grunderwerbskostenbeitrag von 24.000,— DM zu
bewilligen.
§ 3
Beitrag an die Gemeinde Dietmanns anläßlich des Ausbaus
der Landstraße II. Ordnung Dietmanns - Rupprechts.
Der Gemeinde Dietmanns entstanden 28.446,— DM Grunderwerbskosten,
zuzüglich der noch nicht angeforderten Vermessungskosten. Unter Berück
sichtigung der bisherigen Regelung würde sich der Beitrag des Landkreises
bei großzügiger Auslegung auf 20.000,— DM berechnen. Die Vermessungs
kosten könnten vom Landkreis vorab bezahlt werden.