Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen; 
1 .) die Vermessungskosten vorab auf den Landkreis zu übernehmen; 
2 .) der Gemeinde Vietmanns einen Grunderwerbskostenbeitrag von 
20.000,— DM zu bewilligen. 
§ 4 
Beitrag an die Gemeinde Walpertshofen anläßlich des Aus 
baus der Landstraße II. Ordnung zwischen Mietingen und 
Bußmannshausen. 
Der Gemeinde Walpertshofen entstanden 13.058,— DM Grunderwerbs 
kosten, zuzüglich der noch nicht angeforderten Vermessungskosten. Unter 
Berücksichtigung der bisherigen Regelung würde sich der Beitrag des 
Landkreises bei großzügiger Auslegung auf 10.000,— DM berechnen. Die 
Vermessungskosten könnten vom Landkreis vorab bezahlt werden. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
1 .) die Vermessungskosten vorab auf den Landkreis zu übernehmen; 
2 .) der Gemeinde Walpertshofen einen Grunderwerbskostenbeitrag von 
10.000,— DM zu bewilligen.
	        
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