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Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen;
1 .) die Vermessungskosten vorab auf den Landkreis zu übernehmen;
2 .) der Gemeinde Vietmanns einen Grunderwerbskostenbeitrag von
20.000,— DM zu bewilligen.
§ 4
Beitrag an die Gemeinde Walpertshofen anläßlich des Aus
baus der Landstraße II. Ordnung zwischen Mietingen und
Bußmannshausen.
Der Gemeinde Walpertshofen entstanden 13.058,— DM Grunderwerbs
kosten, zuzüglich der noch nicht angeforderten Vermessungskosten. Unter
Berücksichtigung der bisherigen Regelung würde sich der Beitrag des
Landkreises bei großzügiger Auslegung auf 10.000,— DM berechnen. Die
Vermessungskosten könnten vom Landkreis vorab bezahlt werden.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1 .) die Vermessungskosten vorab auf den Landkreis zu übernehmen;
2 .) der Gemeinde Walpertshofen einen Grunderwerbskostenbeitrag von
10.000,— DM zu bewilligen.