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§ 5
Planung und Bauleitung für den Ausbau von
Landstraßen II. Ordnung.
Dem Kreisrat sind durch die wiederholten Beratungen
die Schwierigkeiten bekannt, in denen sich gerade auch der
Landkreis Biberach hinsichtlich der Planung für den Ausbau
von Landstraßen II. Ordnung befindet. Dem Kreisrat wird des
halb unter Bezugnahme auf den Vorgang die Stellungnahme des
Landkreistages Baden-Württemberg vom 24. Aug. 1961 zur Kennt
nis gebracht. Von diesen Darlegungen nimmt der Kreisrat ohne
Einwendungen
Kenntnis.
§ 6
Richtlinien über die Verteilung der dem Kreisjugendring
zugestandenen Mittel des Landkreises.
Nach den bisherigen Richtlinien ist im Haushaltsplan
eine Haushaltsstelle vorhanden, aus der nach näherer Ent
scheidung des Kreisrats Beiträge an den Kreisjugendring für
förderungswürdige Einzelmaßnahmen bewilligt werden. Förde
rungswürdige Maßnahmen, die aus dieser Haushaltsstelle be-
zuschußt werden, sind auch Heimbauten. Solche Bauvorhaben
kosten erhebliches Geld, so daß die richtliniengemäßen Bei
träge des Landkreises auch entsprechend hoch ausfallen. Da
mit wäre zu erwarten, daß die allgemeine Jugendarbeit aus
den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr gefördert
werden könnte, weil die bereitstehenden Haushaltsmittel
praktisch zur Heimbauförderung voll verwendet würden. Es
erscheint deshalb dem Kreisjugendring und auch der Verwal
tung zweckmäßig, zur Förderung des Heimbaues eine besondere
Haushaltsstelle zu schaffen und dafür die allgemeine Jugend
förderung mit einem vom Heimbau nicht abhängigen Betrag aus
zustatten. Dies könnte in der Weise geschehen, daß die bis
her bereitgestellten Haushaltsmittel von jährlich 10.000,—
DM etwa auf 7•000,— DM ermäßigt würden. Für den Heimbau
müßte dann eine gesonderte Veranschlagung erfolgen, wobei
die Höhe von den anhängigen Gesuchen, der Förderungswürdig
keit und der Bauabwicklung abhängig wäre.
Der Kreisrat ist mit dieser Neuregelung einverstanden.
Ab Rechnungsjahr 1962 sollen im Rahmen der bestehenden Richt
linien haushaltsmäßig 2 Beitragsstöcke gebildet werden; der
eine betrifft die laufende Jugendarbeit einschließlich Heim
ausstattung, der andere ein Förderprogramm für Heimbauten.