Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 5 
Planung und Bauleitung für den Ausbau von 
Landstraßen II. Ordnung. 
Dem Kreisrat sind durch die wiederholten Beratungen 
die Schwierigkeiten bekannt, in denen sich gerade auch der 
Landkreis Biberach hinsichtlich der Planung für den Ausbau 
von Landstraßen II. Ordnung befindet. Dem Kreisrat wird des 
halb unter Bezugnahme auf den Vorgang die Stellungnahme des 
Landkreistages Baden-Württemberg vom 24. Aug. 1961 zur Kennt 
nis gebracht. Von diesen Darlegungen nimmt der Kreisrat ohne 
Einwendungen 
Kenntnis. 
§ 6 
Richtlinien über die Verteilung der dem Kreisjugendring 
zugestandenen Mittel des Landkreises. 
Nach den bisherigen Richtlinien ist im Haushaltsplan 
eine Haushaltsstelle vorhanden, aus der nach näherer Ent 
scheidung des Kreisrats Beiträge an den Kreisjugendring für 
förderungswürdige Einzelmaßnahmen bewilligt werden. Förde 
rungswürdige Maßnahmen, die aus dieser Haushaltsstelle be- 
zuschußt werden, sind auch Heimbauten. Solche Bauvorhaben 
kosten erhebliches Geld, so daß die richtliniengemäßen Bei 
träge des Landkreises auch entsprechend hoch ausfallen. Da 
mit wäre zu erwarten, daß die allgemeine Jugendarbeit aus 
den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr gefördert 
werden könnte, weil die bereitstehenden Haushaltsmittel 
praktisch zur Heimbauförderung voll verwendet würden. Es 
erscheint deshalb dem Kreisjugendring und auch der Verwal 
tung zweckmäßig, zur Förderung des Heimbaues eine besondere 
Haushaltsstelle zu schaffen und dafür die allgemeine Jugend 
förderung mit einem vom Heimbau nicht abhängigen Betrag aus 
zustatten. Dies könnte in der Weise geschehen, daß die bis 
her bereitgestellten Haushaltsmittel von jährlich 10.000,— 
DM etwa auf 7•000,— DM ermäßigt würden. Für den Heimbau 
müßte dann eine gesonderte Veranschlagung erfolgen, wobei 
die Höhe von den anhängigen Gesuchen, der Förderungswürdig 
keit und der Bauabwicklung abhängig wäre. 
Der Kreisrat ist mit dieser Neuregelung einverstanden. 
Ab Rechnungsjahr 1962 sollen im Rahmen der bestehenden Richt 
linien haushaltsmäßig 2 Beitragsstöcke gebildet werden; der 
eine betrifft die laufende Jugendarbeit einschließlich Heim 
ausstattung, der andere ein Förderprogramm für Heimbauten.
	        
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