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An Stelle des Kreistags wird
beschlossen:
1 .) das Straßenbauamt zu beauftragen, die Ortsdurchfahrt Hürbel L.II.O.
Nr. 12a zu planen und gemeinsam mit der Baumaßnahme L.I.O. Orts
durchfahrt Hürbel auszuschreiben;
2 .) die Finanzierung dieses Projekts mit voraussichtlich 140.000,— DM
dem Straßenhaushalt 1963 zuzuweisen und den Haushaltsausgleich durch
Erweiterung des Haushaltsvorgriffs auf 1964 sicherzustellen.
§ 7
Ölfernleitung der Südpetrol AG.
Die Südpetrol AG beabsichtigt, auch im oberschwäbischen Raum
und damit auch im Landkreis Biberach eire Ölfernleitung einzulegen.
Hiezu bedarf es unter anderem der Zustimmung des Landkreises, weil
eine Reihe Landstraßen II. Ordnung wegen Kreuzung durch Sondernutzung
beansprucht wird. Mit diesem Projekt befaßte sich auch schon die Ober
schwäbische Planungsgemeinschaft. Grundsätzlich ist man der Auffassung,
dieses Projekt gutzuheißen. Von der Firma soll aber verlangt werden,
daß an geeigneter Stelle im oberschwäbischen Raum auf Verlangen in der
Zukunft eine Zapfstelle gebaut wird. Hierüber besteht noch keine Einig
keit. Die oberschwäbischen Landkreise kamen deshalb überein, bei der
beantragten Zustimmung zur Sonderbenutzung der Landstraßen II. Ordnung
zunächst zurückhaltend zu sein. Man will durch eine hinhaltende Taktik
zu dem erwünschten Ergebnis gelangen. Auch der Landkreis Biberach sollte
sich deshalb dem Wunsch der Planungsgemeinschaft nicht verschließen und
einstweilen keine Erlaubnis zur Sondernutzung geben und zudem noch nach
den Darlegungen von Oberregierungsrat Gerber Widerspruch gegen das Pro
jekt einlegen.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
eine hinhaltende Taktik in dieser Angelegenheit zu billigen und die
Verwaltung zu ermächtigen, im Sinne der Auffassung der Oberschwäbischen
Planungsgemeinschaft zu verfahren.