Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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An Stelle des Kreistags wird 
beschlossen: 
1 .) das Straßenbauamt zu beauftragen, die Ortsdurchfahrt Hürbel L.II.O. 
Nr. 12a zu planen und gemeinsam mit der Baumaßnahme L.I.O. Orts 
durchfahrt Hürbel auszuschreiben; 
2 .) die Finanzierung dieses Projekts mit voraussichtlich 140.000,— DM 
dem Straßenhaushalt 1963 zuzuweisen und den Haushaltsausgleich durch 
Erweiterung des Haushaltsvorgriffs auf 1964 sicherzustellen. 
§ 7 
Ölfernleitung der Südpetrol AG. 
Die Südpetrol AG beabsichtigt, auch im oberschwäbischen Raum 
und damit auch im Landkreis Biberach eire Ölfernleitung einzulegen. 
Hiezu bedarf es unter anderem der Zustimmung des Landkreises, weil 
eine Reihe Landstraßen II. Ordnung wegen Kreuzung durch Sondernutzung 
beansprucht wird. Mit diesem Projekt befaßte sich auch schon die Ober 
schwäbische Planungsgemeinschaft. Grundsätzlich ist man der Auffassung, 
dieses Projekt gutzuheißen. Von der Firma soll aber verlangt werden, 
daß an geeigneter Stelle im oberschwäbischen Raum auf Verlangen in der 
Zukunft eine Zapfstelle gebaut wird. Hierüber besteht noch keine Einig 
keit. Die oberschwäbischen Landkreise kamen deshalb überein, bei der 
beantragten Zustimmung zur Sonderbenutzung der Landstraßen II. Ordnung 
zunächst zurückhaltend zu sein. Man will durch eine hinhaltende Taktik 
zu dem erwünschten Ergebnis gelangen. Auch der Landkreis Biberach sollte 
sich deshalb dem Wunsch der Planungsgemeinschaft nicht verschließen und 
einstweilen keine Erlaubnis zur Sondernutzung geben und zudem noch nach 
den Darlegungen von Oberregierungsrat Gerber Widerspruch gegen das Pro 
jekt einlegen. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
eine hinhaltende Taktik in dieser Angelegenheit zu billigen und die 
Verwaltung zu ermächtigen, im Sinne der Auffassung der Oberschwäbischen 
Planungsgemeinschaft zu verfahren.
	        
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