Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 8 
Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im 
Re chnung sjahr 1963. 
Im Haushaltsplan 1963 stehen zur Förderung wasserwirtschaftlicher 
Maßnahmen 46.000,— DM zur Verfügung. Dieser Plansatz beruht auf einer 
Übersicht des Wasserwirtschaftsamts Riedlingen über die 1963 anstehen 
den diesbezüglichen Baumaßnahmen. Das Wasserwirtschaftsamt hat dann 
auch am 14.12.1962 einen Vorschlag über die Beitragsbewilligung unter 
breitet. Der Vorschlag wird bekanntgegeben. Ergänzend dazu liegt ein 
besonderer Antrag des Bürgermeisteramts Ochsenhausen vor, zur Über 
deckung des Hochwasserkanals in Ochsenhausen ebenfalls einen Beitrag 
des Landkreises zu bewilligen. 
Die Verwaltung weist darauf hin, daß im vergangenen Jahr eine 
grundsätzliche Entscheidung über die Förderung wasserwirtschaftlicher 
Maßnahmen vom Kreisrat getroffen wurde. Hienach sollen nur solche be 
sonders bedeutsame wasserwirtschaftliche Maßnahmen einen Zuschuß des 
Landkreises bekommen, die auch wegen der Bedeutsamkeit einen Bundes 
beitrag erhalten. Auf dieser Grundlage käme eine Förderung in diesem 
Jahr nur für Spindelwag, Schwendi und Schönebürg in Betracht. Die An 
träge Hochdorf und Ochsenhausen wären abzulehnen. 
In der Beratung ergreift zunächst Kreisrat Kienle das Wort. Er 
wendet sich gegen den Grundsatzbeschluß des vergangenen Jahres und 
bezeichnet ihn als falsch und nachteilig für kleinere Gemeinden. Zu 
gleich stellt er den Antrag, den Grundsatzbeschluß aufzuheben und 
alle wasserwirtschaftlichen Maßnahmen der Gemeinden mit Beiträgen 
des Landkreises zu fördern. Die Darlegungen von Kreisrat Kienle 
führen zu heftigen Erwiderungen bei heftiger Erregung im Kreisrat. 
Insbesondere Kreisrat Handgretinger weist darauf hin, daß man im 
vergangenen Jahr das Beste gewollt habe. Man brauche sich deshalb 
nicht von Kreisrat Kienle in grober Weise schädliches Verhalten zu 
Lasten der Gemeinden vorwerfen lassen. Er bleibe beim Vorjahresbe 
schluß, halte aber durchaus eine sachliche Überprüfung der Vorjahres 
entscheidung für richtig. Während Kreisrat Habrik mehr zum Vorbringen 
Kienle neigt und den Antrag der Stadt Ochsenhausen unterstützt, ist 
Kreisrat Dobler ein absoluter Verfechter der verabschiedeten Grund 
satzregelung. Im vergangenen Jahr sei man zu dem Ergebnis gekommen, 
mit den bescheidenen Mitteln des Landkreises Großprojekte namhaft zu 
unterstützen; eine Zersplitterung der Mittel in viele kleine Förde 
rungsfälle habe man mit dieser Grundsatzentscheidung vermeiden wollen, 
was auch heute noch richtig sei. 
Im Verlaufe der weiteren Debatte wird das Protokoll über die Vor 
jahresentscheidung verlesen und weiterhin über diesen Beschluß debattiert. 
Kreisrat Handgretinger weist schließlich darauf hin, daß Wasserwirtschaft" 
liehe Fragen nicht Sache des Landkreises seien. Wenn man sich aber schon 
dieser Sache annehme, sei es nicht mehr als gerecht und billig, die Groß 
maßnahmen von Gemeinden zu unterstützen. Großmaßnahmen dieser Art seien
	        
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