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§ 8
Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im
Re chnung sjahr 1963.
Im Haushaltsplan 1963 stehen zur Förderung wasserwirtschaftlicher
Maßnahmen 46.000,— DM zur Verfügung. Dieser Plansatz beruht auf einer
Übersicht des Wasserwirtschaftsamts Riedlingen über die 1963 anstehen
den diesbezüglichen Baumaßnahmen. Das Wasserwirtschaftsamt hat dann
auch am 14.12.1962 einen Vorschlag über die Beitragsbewilligung unter
breitet. Der Vorschlag wird bekanntgegeben. Ergänzend dazu liegt ein
besonderer Antrag des Bürgermeisteramts Ochsenhausen vor, zur Über
deckung des Hochwasserkanals in Ochsenhausen ebenfalls einen Beitrag
des Landkreises zu bewilligen.
Die Verwaltung weist darauf hin, daß im vergangenen Jahr eine
grundsätzliche Entscheidung über die Förderung wasserwirtschaftlicher
Maßnahmen vom Kreisrat getroffen wurde. Hienach sollen nur solche be
sonders bedeutsame wasserwirtschaftliche Maßnahmen einen Zuschuß des
Landkreises bekommen, die auch wegen der Bedeutsamkeit einen Bundes
beitrag erhalten. Auf dieser Grundlage käme eine Förderung in diesem
Jahr nur für Spindelwag, Schwendi und Schönebürg in Betracht. Die An
träge Hochdorf und Ochsenhausen wären abzulehnen.
In der Beratung ergreift zunächst Kreisrat Kienle das Wort. Er
wendet sich gegen den Grundsatzbeschluß des vergangenen Jahres und
bezeichnet ihn als falsch und nachteilig für kleinere Gemeinden. Zu
gleich stellt er den Antrag, den Grundsatzbeschluß aufzuheben und
alle wasserwirtschaftlichen Maßnahmen der Gemeinden mit Beiträgen
des Landkreises zu fördern. Die Darlegungen von Kreisrat Kienle
führen zu heftigen Erwiderungen bei heftiger Erregung im Kreisrat.
Insbesondere Kreisrat Handgretinger weist darauf hin, daß man im
vergangenen Jahr das Beste gewollt habe. Man brauche sich deshalb
nicht von Kreisrat Kienle in grober Weise schädliches Verhalten zu
Lasten der Gemeinden vorwerfen lassen. Er bleibe beim Vorjahresbe
schluß, halte aber durchaus eine sachliche Überprüfung der Vorjahres
entscheidung für richtig. Während Kreisrat Habrik mehr zum Vorbringen
Kienle neigt und den Antrag der Stadt Ochsenhausen unterstützt, ist
Kreisrat Dobler ein absoluter Verfechter der verabschiedeten Grund
satzregelung. Im vergangenen Jahr sei man zu dem Ergebnis gekommen,
mit den bescheidenen Mitteln des Landkreises Großprojekte namhaft zu
unterstützen; eine Zersplitterung der Mittel in viele kleine Förde
rungsfälle habe man mit dieser Grundsatzentscheidung vermeiden wollen,
was auch heute noch richtig sei.
Im Verlaufe der weiteren Debatte wird das Protokoll über die Vor
jahresentscheidung verlesen und weiterhin über diesen Beschluß debattiert.
Kreisrat Handgretinger weist schließlich darauf hin, daß Wasserwirtschaft"
liehe Fragen nicht Sache des Landkreises seien. Wenn man sich aber schon
dieser Sache annehme, sei es nicht mehr als gerecht und billig, die Groß
maßnahmen von Gemeinden zu unterstützen. Großmaßnahmen dieser Art seien