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Die Verwaltung regt eine grundsätzliche Debatte auch darüber
an, ob man bei Kindergartenbauten auf Abrechnungen bestehen sollte.
Der Kreisrat ist der Meinung, daß man auf solche Abrechnungen ver
zichten kann.
Schließlich wird einstimmig
beschlossen:
1 .) die Grundsatzregelung für Kindergartenbauförderungen hinsicht
lich der Zahl der förderungswürdigen Klasseneinheiten so auszu
legen, daß bei Bauten, die zwischen vollen Klasseneinheiten
eine Mittellösung anstreben, die 100.000,— DM übersteigenden
Baukosten mit 5 % bezuschußt werden;
2 .) bei Kindergartenbauten auf Baukostenabrechnungen zu verzichten;
3 .) zum Kindergartenbau Gutenzell 14.000,— DM zu bewilligen.
§ 10
Beitrag an die Kath. Kirchengemeinde Sulmingen zum
Bau eines Kindergartens und eines Jugendraumes.
Die Kath. Kirchengemeinde Sulmingen beabsichtigt, einen Kinder
garten und einen Jugendraum zu erstellen. Hiebei können beim Kinder
garten 33.000,— DM und beim Jugendraum 16.000,— DM als beitrags
fähige Baukosten anerkannt werden. Es ergibt sich aber die Besonder
heit, daß die Erstellung des Jugendraumes nur möglich ist, wenn die
Verlegung der Schwesternwohnung mit einem erheblichen Baukostenauf
wand erfolgt. Es.wäre deshalb nach Auffassung der Verwaltung billig,
von diesen Kosten noch 10.000,— DM zusätzlich als förderungswürdige
Baukosten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jugendraumes an
zuerkennen. Auf dieser Grundlage berechnet sich der Kindergartenbei
trag, auf 3.300,— DM und der Jugendraumförderungsbeitrag auf 5.200,— DM.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
der. Kath. Kirchengemeinde Sulmingen folgende Beiträge zu bewilligen:
1 .) für den Kindergartenbau 3.300,— DM;
2 .) für den Bau eines Jugendraumes 5.200,— DM.