Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Die Verwaltung regt eine grundsätzliche Debatte auch darüber 
an, ob man bei Kindergartenbauten auf Abrechnungen bestehen sollte. 
Der Kreisrat ist der Meinung, daß man auf solche Abrechnungen ver 
zichten kann. 
Schließlich wird einstimmig 
beschlossen: 
1 .) die Grundsatzregelung für Kindergartenbauförderungen hinsicht 
lich der Zahl der förderungswürdigen Klasseneinheiten so auszu 
legen, daß bei Bauten, die zwischen vollen Klasseneinheiten 
eine Mittellösung anstreben, die 100.000,— DM übersteigenden 
Baukosten mit 5 % bezuschußt werden; 
2 .) bei Kindergartenbauten auf Baukostenabrechnungen zu verzichten; 
3 .) zum Kindergartenbau Gutenzell 14.000,— DM zu bewilligen. 
§ 10 
Beitrag an die Kath. Kirchengemeinde Sulmingen zum 
Bau eines Kindergartens und eines Jugendraumes. 
Die Kath. Kirchengemeinde Sulmingen beabsichtigt, einen Kinder 
garten und einen Jugendraum zu erstellen. Hiebei können beim Kinder 
garten 33.000,— DM und beim Jugendraum 16.000,— DM als beitrags 
fähige Baukosten anerkannt werden. Es ergibt sich aber die Besonder 
heit, daß die Erstellung des Jugendraumes nur möglich ist, wenn die 
Verlegung der Schwesternwohnung mit einem erheblichen Baukostenauf 
wand erfolgt. Es.wäre deshalb nach Auffassung der Verwaltung billig, 
von diesen Kosten noch 10.000,— DM zusätzlich als förderungswürdige 
Baukosten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jugendraumes an 
zuerkennen. Auf dieser Grundlage berechnet sich der Kindergartenbei 
trag, auf 3.300,— DM und der Jugendraumförderungsbeitrag auf 5.200,— DM. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
der. Kath. Kirchengemeinde Sulmingen folgende Beiträge zu bewilligen: 
1 .) für den Kindergartenbau 3.300,— DM; 
2 .) für den Bau eines Jugendraumes 5.200,— DM.
	        
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