Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

11 
§ 11 
Verteilung der Mittel zur Jugendförderung 1963; 
Zuschüsse zu Heimbauten. 
Die vorliegenden Anträge werden mit dem Vorschlag des Kreisjugend 
rings bekanntgegeben. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen; 
die Jugendförderungsmittel zur Förderung von Heimbauten wie folgt zu 
bewilligen; 
Evang. Jugendwerk Laupheim 
Kolpingsfamilie Laupheim 
bis zu 
bis zu 
820, — 
335,— 
DM 
DM 
Kath. Jugend Biberach - Birkendorf 
Kath. Frauenjugend Biberach 
(Renovierungskosten sind nicht 
beitragsfähig) 
bis zu 
600,— 
0 
DM 
Kath. Landjugend Steinhausen/Rottum 
bis zu 
2.200,— 
DM 
Kath. Landjugend Steinhausen/Schussenr. 
bis zu 
8.000,— 
DM 
Kath. Landjugend Ließen i. Walde 
bis zu 
2.160,— 
DM 
§ 12 
Verteilung der Mittel zur Jugendförderung 1963; 
allgemeine Förderungsmittel. 
Die über den Kreisjugendring eingegangenen Beitragsgesuche werden 
bekanntgegeben. Die Verwaltung beantragt in diesem Zusammenhang, den 
Auszahlungstermin der Beiträge und auch der Abschlagszahlungen künftig 
in das Ermessen der Verwaltung zu stellen. Gegenüber der bisherigen Hand 
habung soll eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werden. Außerdem emp 
fiehlt es sich, in der Regel die Beiträge erst nach Durchführung von Maß 
nahmen auszuzahlen, um die oft langwierigen AbrechnungsVerzögerungen zu 
vermeiden. 
Nach Beratung wird 
beschlossen:
	        
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