11
§ 11
Verteilung der Mittel zur Jugendförderung 1963;
Zuschüsse zu Heimbauten.
Die vorliegenden Anträge werden mit dem Vorschlag des Kreisjugend
rings bekanntgegeben.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen;
die Jugendförderungsmittel zur Förderung von Heimbauten wie folgt zu
bewilligen;
Evang. Jugendwerk Laupheim
Kolpingsfamilie Laupheim
bis zu
bis zu
820, —
335,—
DM
DM
Kath. Jugend Biberach - Birkendorf
Kath. Frauenjugend Biberach
(Renovierungskosten sind nicht
beitragsfähig)
bis zu
600,—
0
DM
Kath. Landjugend Steinhausen/Rottum
bis zu
2.200,—
DM
Kath. Landjugend Steinhausen/Schussenr.
bis zu
8.000,—
DM
Kath. Landjugend Ließen i. Walde
bis zu
2.160,—
DM
§ 12
Verteilung der Mittel zur Jugendförderung 1963;
allgemeine Förderungsmittel.
Die über den Kreisjugendring eingegangenen Beitragsgesuche werden
bekanntgegeben. Die Verwaltung beantragt in diesem Zusammenhang, den
Auszahlungstermin der Beiträge und auch der Abschlagszahlungen künftig
in das Ermessen der Verwaltung zu stellen. Gegenüber der bisherigen Hand
habung soll eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werden. Außerdem emp
fiehlt es sich, in der Regel die Beiträge erst nach Durchführung von Maß
nahmen auszuzahlen, um die oft langwierigen AbrechnungsVerzögerungen zu
vermeiden.
Nach Beratung wird
beschlossen: