Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Der Kreisrat ist mit dieser Konzeption der Verwaltung einver 
standen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1 .) die Konzeption der Verwaltung zu billigen und sie zur Verhand 
lung mit den Schulortgemeinden entsprechend zu ermächtigen; 
2 .) Die Verwaltung ist berechtigt, auf Grund dieser Verhandlungs 
ergebnisse Jahresentschädigungen festzusetzen und zu bezahlen. 
§ 14 
Arbeitsgemeinschaft für regionale Strukturuntersuchungen. 
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat über die weitere Ent 
wicklung dieser Angelegenheit seit dem letzten Kreisratsbeschluß über 
diese Sache. Hienach hat inzwischen die Firma Prognos in Basel den 
Auftrag erhalten. Von den Gesamtkosten entfallen auf den Landkreis 
Biberach 3.500, DM. Zugleich wird der Kreisrat über den wesentlichen 
Inhalt des Vertrages mit der Firma Prognos unterrichtet. 
Der Kreisrat nimmt von diesen Ausführungen des Vorsitzenden ohne 
Einwendungen 
Kenntnis. 
§ 15 
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. 
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß bei der Entscheidung 
dieser Angelegenheit im Kreistag irrtümlicherweise in § 2 der Satzung 
der Höchstbetrag nicht auf 30,— DM angehoben wurde. Die Aufsichts 
behörde hält eine diesbezügliche Änderung für notwendig. Es handelt 
sich um eine Förmlichkeit, denn materiell sollte die Anhebung selbst 
verständlich auf 30,— DM beschlossen sein. Für diese Entscheidung 
wäre an sich der Kreistag zuständig. Es bestehen aber keine Bedenken, 
diese redaktionelle Berichtigung durch einen Eilbeschluß vorzunehmen.
	        
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