Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Übertrag 
5.480,-- DM 
e) Arbeitsmaterial und Geräte; 
(Kosten dieser Art sind nicht 
beitragsfähig) 
Kath. Frauenjugend Biberach 
zusammen 
0 
5.480,— DM. 
§ 13 
Kostenregelung für die Landwirtschaftlichen 
Berufsschulen für Jungen. 
Es wird auf die Vorberatung dieser Angelegenheit im Kreisrat 
und die grundsätzliche Entscheidung des Kreistags im Zusammenhang 
mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes 1963 Bezug genommen. Be 
kanntlich sind die Träger des landwirtschaftlichen Berufsschulwesens 
für Jungen die Gemeinden. Beim Landkreis Biberach besteht aber seit 
vielen Jahren eine Rechnungsstelle. Andererseits haben die Gemeinden 
bis zum heutigen Tage die Kosten für die Bereitstellung der Schul 
lokale, für die Heizung, Beleuchtung und Reinigung und für eine aus 
reichende Schuleinrichtung getragen, wobei die Schulort gemeinden die 
Anteile auf die beteiligten Gemeinden umgelegt haben. Durch die neue 
Finanzausgleichsregelung vereinnahmt die Rechnungsstelle die Sach 
kostenbeiträge und erzielt deshalb nach Wegfall der Lehrerstellen 
beiträge Überschüsse. Nach dem Grundsatzbeschluß sollen die Kosten 
der Schulortgemeinden auf die Rechnungsstelle übernommen werden, wo 
bei im Falle der Mehrkosten auf eine besondere SchulUmlage seitens 
der Rechnungsstelle zu verzichten wäre. 
Die Verwaltung ging nun in dieser Angelegenheit von der Über 
legung aus, daß man die Kosten der Schulorte in einem Referenzzeit 
raum erheben sollte, als Grundlage für eine pauschale Kostenerstat 
tung. Als Referenzzeitraum bietet sich das Rechnungsjahr 1960 an. 
Die erhobenen Kosten betragen im Referenzzeitraum 1960 13.108,— DM. 
Wegen Kostenerhöhung wäre sicherlich ein angemessener Zuschlag von 
10 % angebracht, so daß der Kostenbedarf etwa bei 14.500,— DM liegen 
dürfte. Diese Zahlen sind aber noch unverbindlich und können nur Be 
ratungsgrundlage sein, denn es müßte noch geprüft werden, inwieweit 
im Referenzzeitraum in der Umlagesumme einmalige Kostenanteile ent 
halten waren, oder inwieweit für Instandsetzungen und dergl. nichts 
enthalten war. Im großen ganzen dürfte man aber mit einem Ausgabe 
betrag von rund 14.500,— DM auskommen können. Ein Betrag in dieser 
Höhe würde eine Mehrbelastung des Kreises von ca. 8.000,— DM mit 
sich bringen.
	        
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