Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

11 
Es wird einstimmig 
beschlossen; 
die Verwaltung zu beauftragen, ab Rechnungsjahr 1962 zwei 
Haushaltsstellen zur Förderung der Jugendarbeit einzurich 
ten, und zwar: 
a) eine Haushaltsstelle für die laufende Jugendarbeit ein 
schließlich Heimausstattung mit jährlich DM 7.000,— 
Haushaltsmittel, 
b) eine Haushaltsstelle zur Förderung von Jugendheimbauten, 
deren Höhe vom alljährlich anfallenden Bedarf bestimmt 
werden soll. 
§ 7 
Beitrag an das Evang. Jugendwerk Biberach zum 
Bau eines Jugendheimes. 
Das Evang. Jugendwerk in Biberach beabsichtigt, sein 
Jugendheim zu erweitern. Die Baukosten belaufen sich auf 
voraussichtlich DM 150.000,—. Damit käme richtliniengemäß' 
ein Beitrag bis zur Höhe von voraussichtlich DM 15.000,— 
in Frage. Wegen der Sicherstellung der Finanzierung bittet 
der Bauträger um Mitteilung, in welcher Höhe mit einem Bei 
trag des Landkreises zu rechnen ist. Die Verwaltung bittet, 
diese Angelegenheit wenigstens grundsätzlich zu entscheiden. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
1. die Verwaltung zu beauftragen, die Angelegenheit an Hand 
weiterer Unterlagen noch näher zu prüfen; 
2. eine Beitragsgewährung grundsätzlich in Aussicht zu 
nehmen, jedoch sich auf die Höhe noch nicht festzu 
legen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.