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Es wird einstimmig
beschlossen;
die Verwaltung zu beauftragen, ab Rechnungsjahr 1962 zwei
Haushaltsstellen zur Förderung der Jugendarbeit einzurich
ten, und zwar:
a) eine Haushaltsstelle für die laufende Jugendarbeit ein
schließlich Heimausstattung mit jährlich DM 7.000,—
Haushaltsmittel,
b) eine Haushaltsstelle zur Förderung von Jugendheimbauten,
deren Höhe vom alljährlich anfallenden Bedarf bestimmt
werden soll.
§ 7
Beitrag an das Evang. Jugendwerk Biberach zum
Bau eines Jugendheimes.
Das Evang. Jugendwerk in Biberach beabsichtigt, sein
Jugendheim zu erweitern. Die Baukosten belaufen sich auf
voraussichtlich DM 150.000,—. Damit käme richtliniengemäß'
ein Beitrag bis zur Höhe von voraussichtlich DM 15.000,—
in Frage. Wegen der Sicherstellung der Finanzierung bittet
der Bauträger um Mitteilung, in welcher Höhe mit einem Bei
trag des Landkreises zu rechnen ist. Die Verwaltung bittet,
diese Angelegenheit wenigstens grundsätzlich zu entscheiden.
Nach Beratung wird
beschlossen:
1. die Verwaltung zu beauftragen, die Angelegenheit an Hand
weiterer Unterlagen noch näher zu prüfen;
2. eine Beitragsgewährung grundsätzlich in Aussicht zu
nehmen, jedoch sich auf die Höhe noch nicht festzu
legen.