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§ 19
Beitrag an die Kreisverkehrswacht.
Der bisherige Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft bei der
Kreisverkehrswacht beträgt 50,— DM. Dieser Beitrag wird den Auf
gaben und den Leistungen dieses Vereins nicht gerecht. Die Verwal
tung empfiehlt deshalb eine Anhebung des Jahresbeitrages auf
250,— DM.
Es wird einstimmig
beschlossen:
ab 1963 einen Mitgliedsbeitrag von jährlich 250,— DM zu bewilligen.
§ 20
Erwerb der Mitgliedschaft beim Verband der Schwabenvereine
im In- und Ausland.
Ein Gesuch um Erwerb der Mitgliedschaft wird bekanntgegeben.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
die Mitgliedschaft zu erwerben und ab 1963 einen laufenden Jahres
beitrag von 100,— DM zu genehmigen.
§ 21
Jugendpreis der Künstlergilde Ulm.
Die Absichten der Künstlergilde Ulm, einen Jugendpreis zu stiften,
werden dem Kreisrat bekanntgegeben. Teilnahmeberechtigt an dem Wettbe
werb um diesen Preis sind alle in den Kreisen Ulm, Göppingen, Münsingen,
Ehingen, Biberach, Neu-Ulm, Illertissen, Günzburg und Heidenheim ge
borenen oder seit dem 1. Mai 1962 wohnhaften jungen Künstler im Alter
zwischen 18 und 30 Jahren. Der angesetzte Preis beträgt 2.000,— DM
und soll von der Industrie und der Wirtschaft Ulms aufgebracht werden.
Die Kreise und Städte sollen dagegen die Unkosten für diese Preisstif
tung übernehmen, wobei der Landkreis Biberach 100,— DM bezahlen sollte.