Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung. 
§ 24 
Klosterneubau in Laupheim. 
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat vertraulich darüber, 
daß die Steyler Missionsschwestern in Oberdischingen ihre ursprüng 
lichen Bauabsichten in Oberdischingen aufgegeben haben. Es bestehe 
schon jetzt eine große Zuneigung zu Laupheim. Der Orden entschließe 
sich deshalb voraussichtlich, künftig in Laupheim ein neues Regional 
kloster zu erbauen. Entsprechende Verhandlungen über geeignetes Ge 
lände seien bereits mit Unterstützung des Landratsamts in Gang ge 
kommen. Man wolle solche Pläne unterstützen, denn sie seien schließ 
lich auch von großem Nutzen für das Kreiskrankenhaus Laupheim. 
Der Kreisrat nimmt von diesen Ausführungen mit Interesse 
Kenntnis. 
§ 25 
Einstellung des Waldemar Friemel als Angestellter für 
das Ausgleichsamt. 
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß die Einstellungsge 
nehmigung vom 24.1.1963 zu Gunsten der Angestellten Schmidt hin 
fällig wurde, weil Frl. Schmidt auf einen Stellenantritt verzichtet 
hat. Es besteht nun die Möglichkeit, die geschaffene BAT VIb - Stelle 
mit dem zur Zeit noch beim Arbeitsamt Biberach beschäftigten Ange 
stellten Waldemar Friemel zu besetzen. Friemel ist sehr stark an 
einem Stellenwechsel interessiert, weil er im Zusammenhang mit der 
Auflösung des Arbeitsamts Biberach nach Ravensburg versetzt wird. 
Nach den Erkundigungen der Verwaltung ist Friemel ein sehr fleißiger 
und brauchbarer Angestellter, der sich sicherlich in die für ihn an 
stehenden Geschäfte im Bereich des Ausgleichsamts Biberach gut ein 
arbeiten kann. Friemel wird zur Zeit nach BAT VII bezahlt. Die Ver 
waltung schlägt vor, ihn in die BAT VIb - Stelle einzuweisen. Die 
Dienstbezüge dieser Vergütungsgruppe könnten ihm jedoch erst dann 
gegeben werden, wenn er sich gründlich eingearbeitet und auch be 
währt hat. Die Verwaltung denkt an eine Bewährungszeit von wenig 
stens einem Jahr. Insolange kämen Dienstbezüge nach Vergütungs 
gruppe VII in Betracht.
	        
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