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Bei der Beratung weist Kreisrat Zinser, Arbeitsamtsdirektor,
darauf hin, daß er Friemel ungern verliere, weil es sich um einen
sehr tüchtigen Angestellten handle. Die Gründe des Stellenwechsels
seien aber verständlich.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1 .) den Angestellten Waldemar Friemel für das Ausgleichsamt Biberach
einzustellen;
2 .) dem Angestellten Dienstbezüge nach Vergütungsgruppe VII zu be
willigen;
3 .) die Verwaltung zu ermächtigen, die Aufrückung des Angestellten
in die Vergütungsgruppe VIb zu verfügen, sobald eine befriedigende
Einarbeitung in das Sachgebiet mit entsprechender Bewährung er
folgt ist.
§ 26
Verteilung von Überschüssen der Kreissparkasse
Biberach aus dem Rechnungsjahr 1962.
Die KreisSparkasse Biberach stellte dem Landkreis Biberach
aus dem Reingewinn des Jahres 1962 wiederum eine Zuwendung von
80.000,— DM für ausschließlich gemeinnützige Zwecke zur Verfü
gung. Hiezu ist noch die förmliche Zustimmung des Gewährverbandes
notwendig.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
dieser Verteilung der Überschüsse der Kreissparkasse Biberach
namens des Gewährverbandes zuzustimmen.