Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 27 
Haushaltsplan der Kreissparkasse Biberach 
für das Geschäftsjahr 1963. 
Die Kreissparkasse benötigt zu ihrem Haushaltsplan für das Ge 
schäftsjahr 1963 eine Äußerung des Gewährverbandes gemäß § 14 Abs. 1 
der WO zum Sparkassengesetz. Der Kreisrat wird über die Angelegen 
heit unterrichtet. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
namens des Gewährverbandes gegen den vorliegenden Haushaltsplan der 
KreisSparkasse Biberach für das Geschäftsjahr 1963 keine Einwendungen 
zu erheben. 
§ 28 
Änderung der Satzung der Kreissparkasse Biberach. 
Der Kreisrat stimmte mit Beschluß vom 24.1.1963 namens des Ge 
währverbandes der Satzungsänderung der Kreissparkasse Biberach zu. 
Inzwischen hat die Aufsichtsbehörde der Kreissparkasse festgestellt, 
daß zu dieser Satzungsänderung die Zustimmung des Kreistags notwen 
dig ist. 
Bei der Beratung dieser Angelegenheit ist sich der Kreisrat 
darüber einigt daß die Neufassung der Mustersatzung den Kreisver 
ordneten zugeleitet werden soll, und zwar im Zusammenhang mit der 
Mitteilung über den heute zu beschließenden Antrag an den Kreistag. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
den Kreisratsbeschluß vom 24.1.1963 in einen entsprechenden Antrag 
an den Kreistag umzuwandeln.
	        
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