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§ 29
Studienreise des Kreisrats bzw. des Kreistags.
Außerhalb der Tagesordnung schneidet Kreisrat Habrik die Frage
an, ob man mit dem Kreisrat ähnlich dem Vorgehen in anderen Bereichen
nicht auch einmal eine längere Studienreise z.B. zur NATO durchführen
könnte. Aus dieser Anfrage ergibt sich eine Debatte, bei der sich der
Kreisrat grundsätzlich für eine solche Sache ausspricht. Der Vor
sitzende soll sich dieser Angelegenheit annehmen und dabei auch prü
fen, inwieweit man den Kreistag einmal an.einer Studienreise betei
ligen könnte.
§ 30
Niederschriften.
Die Niederschriften über die Kreisratssitzung am 7.2.1963 und
die Kreistagssitzung am 19.2.1963 werden bekanntgegeben. Einwendungen
werden nicht erhoben.
Zur Beurkundung!
Landrat
Der geschäftsleitende Beamte
der Kreisselbstverwaltung:
Kreisverwaltungsdirektor
Schriftführer:
Kreisamtmann
Kreisräte