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§ 8
Beitrag an die Kath. Kirchengemeinde Ochsenhausen
zum Bau eines Jugendheimes.
In Ochsenhausen soll ein Jugendheim erstellt werden,
für das vorbehältlich näherer Prüfung nach den Richtlinien
ein Beitrag des Landkreises bis zu DM 20.000,— in Betracht
kommen könnte. Der Bauträger bittet um Entscheidung, mit
welchem Beitrag er rechnen dürfe.
Nach Beratung wird
beschlossen:
1. die Verwaltung zu beauftragen, die Angelegenheit an
Hand weiterer Unterlagen noch näher zu prüfen;
2. eine Beitragsgewährung grundsätzlich in Aussicht zu
nehmen, jedoch sich auf die Höhe noch nicht festzu
legen.
§ 9
Verwilligung weiterer Einzelbeiträge an den Kreisjugend-
ring für das Rechnungsjahr 1961.
Von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des
Rechnungsjahres 1961 wurden durch Beschluß des Kreisrats
vom 2. Juni 1961 DM 8.850,— bewirtschaftet. Es blieben
also noch DM 1.150,— zur Verteilung offen. Hiezu kommen
DM 585,--, die vom Stadtjugendring Biberach für die nicht
durchgeführte internationale Jugendbegegnung zurückgegeben
wurden. Für den Heimbau der Evang. Jugend in Biberach waren
in diesem Jahr noch DM 2.280,— als 2. Rate auf den bewillig
ten Beitrag vorgesehen. Der Kreisjugendring empfiehlt, diese
2. Rate im Rechnungsjahr 1961 zur laufenden Jugendarbeit zu
verwenden, weil dieser Betrag wegen des Baufortschritts erst
im nächsten Jahr benötigt wird. Damit stünden zur Verteilung
in dieser Kreisratssitzung noch DM 5.815,— zur Verfügung.
Die Vorschläge des Kreisjugendrings, die den Richtlinien ent
sprechen, werden vorgetragen.
In der Beratung werden gegen die Vorschläge des Kreis
jugendrings keine Einwendungen erhoben. Die Detailfrage, ob
die 2. Beitragsrate für das Evang. Jugendheim in Biberach
über DM 2.280,— im nächsten Jahr aus den allgemeinen Mitteln
oder aus den Sondermitteln für Heimförderung gegeben werden
soll, wird näher diskutiert. Man kommt einmütig zu dem Ergeb
nis, daß dieser Betrag von den laufenden Beitragsmitteln 1962
bezahlt werden soll.