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§ 2
Abrechnung der Kosten für die Erneuerung des Schandgrabendurchlasses bei Unter-
sulmetingen im Zuge der Landstraße II. Ordnung Nr. 5.
Die Baukostenabrechnung mit 11.759,73 DM gegenüber einem genehmigten
Kostenvoranschlag von 14.000,— DM wird bekanntgegeben. Nach Beratung wird
einstimmig
beschlossen:
die Baukostenabrechnung anzuerkennen.
§ 3
Abrechnung der Straßenbaumaßnahme Warthausen - Birkenhard.
Die Abrechnungsunterlagen über diese Straßenbaumaßnahme werden dem Kreis
rat im Detail vorgetragen. Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
den Kostenanfall von 384.295,78 DM zuzüglich der weiter angefallenen Kosten
für Geländeaufnahmen, Planung und Grunderwerbskosten mit zusammen 13.935,50 DM
anzuerkennen.
§ 4
Ausbau der Landstraße II. Ordnung Nr. 52 zwischen Biberach und Rißegg.
Am Stadtrand in Richtung Rißegg wird nach der nun vorliegenden endgül
tigen Entscheidung die künftige Staatl. Ingenieurschule Biberach erstellt
werden. Aus diesem Anlaß soll nach berechtigter Auffassung der Großen Kreis
stadt Biberach die zur Zeit im Ausbau befindliche Landstraße II. Ordnung
Biberach - Rißegg in ihrem 1. Teil zusätzlich erbreitert werden auf 7,50 m,
und sie soll auch in diesem Bereich einen Gehweg erhalten. Die Bebauung die
ses Gebiets verlangt zudem Kanalisation und Einlegung von Versorgungslei
tungen. Alle diese berechtigten Belange müssen noch in der bereits abgeschlos
senen Planung Eingang finden, und die zur Zeit im Gang befindlichen Bauar
beiten müssen entsprechend umdisponiert werden. Nach Auffassung des Straßen
bauamts Riedlingen besteht noch die technische Möglichkeit, die Wünsche der
Stadt Biberach zu berücksichtigen, allerdings müsse das Straßenbauamt darauf
bestehen-, daß ein Teil der Bauleitungsgeschäfte von der Stadt selbst über
nommen wird.
In der Beratung weist Kreisrats-Stellvertreter Neff, Biberach, darauf
hin, daß die Auswahl des Baugeländes für die Ingenieurschule leider erst
vor kurzem habe getroffen werden können. Er bitte dringend, die Vorstellun
gen der Stadt Biberach hinsichtlich der Planungsänderungen zu berücksichtigen.
Der Gemeinderat werde sicherlich damit einverstanden sein, die angemessenen
Bedingungen des Landkreises anzunehmen.