Schließlich wird nach abschließender Beratung der Angelegenheit ein
stimmig
beschlossen:
1) die Abänderung der Bauplanung Biberach - Rißegg im Sinne des Antrags der
Großen Kreisstadt Biberach und der Befürwortung des Straßenbauamts zu ge
nehmigen;
2) die Erweiterung des Bauauftrags und damit die Bezahlung der Mehrkosten
in die Zuständigkeit der Großen Kreisstadt Biberach zu verweisen, wobei
diese wegen der in Gang befindlichen Bauarbeiten unverzüglich einen dies
bezüglichen Grundsatzbeschluß fassen soll.
3) Die Bauleitung über die städtische Angelegenheit soll Sache der Stadt sein.
§ 5
Verlegung einer Wasserleitung anläßlich des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Wart
hausen - Aßmannshardt.
Anläßlich des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Warthausen in Richtung Aßmanns
hardt ist die Verlegung einer Wasserleitung notwendig. Nach Lage des Falles ist
die Verlegung aus rechtlichen Gründen eine Sache des Straßenbauträgers. Zweck
mäßigerweise wird aber die Angelegenheit von der Gemeinde erledigt gegen Er
satz der Verlegungskosten. Der Kreisrat wird über die diesbezüglichen Kosten
berechnungen des Straßenbauamts unterrichtet. Die Gemeinde ist mit den dies
bezüglichen Vorschlägen einverstanden. Eine Meinungsverschiedenheit besteht
lediglich in der Hinsicht, daß für die Auffüllung des Rohrgrabens nach ge
meindlicher Auffassung besseres und damit teureres Material verwendet werden
müßte, was aber vom Leiter des Straßenbauamts auch in der Sitzung wieder ver
neint wird.
Es wird einstimmig
beschlossen:
der Gemeinde für die Verlegung der Wasserleitung einen Kostenersatz von
11.000,— DM zu bewilligen. Sollte das Straßenbauamt für die Auffüllung des
Rohrgrabens teureres Material verlangen müssen, so gelten die dadurch ver
ursachten Mehrkosten ebenfalls als Kostenersatz bewilligt.
§ 6
Verbesserung der Ortsdurchfahrt Rupprechts im Zuge der Landstraße II. Ordnung Nr.38 .
Die Ortsdurchfahrt Rupprechts wurde 1958/59 ausgebaut und erhielt damals
eine Halbtränkung mit einer Oberflächenerstbehandlung. Die Decke ist nach den
Darlegungen des Straßenbuuamts inzwischen stark ausgemagert, so daß ein neuer
Porenschluß notwendig wird. Das Straßenbauamt schlägt vor, im Zusammenhang
mit dem Ausbau der Landstraße II. Ordnung Nr. 38 zwischen Dietmanns und Rupp
rechts auch diese Ortsdurchfahrt mit einem 40 kg/qm - Belag zu versehen. Dazu
soll sich die Firma Zeller & Söhne zum Preis von 2,40 DM je qm verpflichten.
Der Aufwand berechnet sich auf rd. 6.500 DM. Dieser Betrag könnte nach dem
bisherigen Überblick ohne Kostenüberschreitung auf diese Baumaßnahme Dietmanns -
Rupprechts übernommen werden.