Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

Schließlich wird nach abschließender Beratung der Angelegenheit ein 
stimmig 
beschlossen: 
1) die Abänderung der Bauplanung Biberach - Rißegg im Sinne des Antrags der 
Großen Kreisstadt Biberach und der Befürwortung des Straßenbauamts zu ge 
nehmigen; 
2) die Erweiterung des Bauauftrags und damit die Bezahlung der Mehrkosten 
in die Zuständigkeit der Großen Kreisstadt Biberach zu verweisen, wobei 
diese wegen der in Gang befindlichen Bauarbeiten unverzüglich einen dies 
bezüglichen Grundsatzbeschluß fassen soll. 
3) Die Bauleitung über die städtische Angelegenheit soll Sache der Stadt sein. 
§ 5 
Verlegung einer Wasserleitung anläßlich des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Wart 
hausen - Aßmannshardt. 
Anläßlich des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Warthausen in Richtung Aßmanns 
hardt ist die Verlegung einer Wasserleitung notwendig. Nach Lage des Falles ist 
die Verlegung aus rechtlichen Gründen eine Sache des Straßenbauträgers. Zweck 
mäßigerweise wird aber die Angelegenheit von der Gemeinde erledigt gegen Er 
satz der Verlegungskosten. Der Kreisrat wird über die diesbezüglichen Kosten 
berechnungen des Straßenbauamts unterrichtet. Die Gemeinde ist mit den dies 
bezüglichen Vorschlägen einverstanden. Eine Meinungsverschiedenheit besteht 
lediglich in der Hinsicht, daß für die Auffüllung des Rohrgrabens nach ge 
meindlicher Auffassung besseres und damit teureres Material verwendet werden 
müßte, was aber vom Leiter des Straßenbauamts auch in der Sitzung wieder ver 
neint wird. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
der Gemeinde für die Verlegung der Wasserleitung einen Kostenersatz von 
11.000,— DM zu bewilligen. Sollte das Straßenbauamt für die Auffüllung des 
Rohrgrabens teureres Material verlangen müssen, so gelten die dadurch ver 
ursachten Mehrkosten ebenfalls als Kostenersatz bewilligt. 
§ 6 
Verbesserung der Ortsdurchfahrt Rupprechts im Zuge der Landstraße II. Ordnung Nr.38 . 
Die Ortsdurchfahrt Rupprechts wurde 1958/59 ausgebaut und erhielt damals 
eine Halbtränkung mit einer Oberflächenerstbehandlung. Die Decke ist nach den 
Darlegungen des Straßenbuuamts inzwischen stark ausgemagert, so daß ein neuer 
Porenschluß notwendig wird. Das Straßenbauamt schlägt vor, im Zusammenhang 
mit dem Ausbau der Landstraße II. Ordnung Nr. 38 zwischen Dietmanns und Rupp 
rechts auch diese Ortsdurchfahrt mit einem 40 kg/qm - Belag zu versehen. Dazu 
soll sich die Firma Zeller & Söhne zum Preis von 2,40 DM je qm verpflichten. 
Der Aufwand berechnet sich auf rd. 6.500 DM. Dieser Betrag könnte nach dem 
bisherigen Überblick ohne Kostenüberschreitung auf diese Baumaßnahme Dietmanns - 
Rupprechts übernommen werden.
	        
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