Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

6 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1) den Bauauftrag an die Firma Zeller & Söhne, Biberach, zu erweitern und 
die Genehmigung zu einem Belag für die Ortsdurchfahrt Rupprechts mit 
40 kg/qm zu erteilen; 
2) je qm 2,40 DM zu bezahlen und damit dem Kostenbedarf von 6.500 DM zu 
Lasten der Haushaltsstelle 652.96879 zuzustimmen. 
§ 7 
Einbau eines Asphalt-Feinbeton-Belags. 
Das Straßenbauamt übergab die Vorschläge für den diesjährigen Einbau 
von Asphalt-Feinbeton-Belägen, die im Rahmen der laufenden Verwaltung vorge 
nommen werden sollen. Die Angebotsunterlagen werden bekanntgegeben. Der 
Kostenanfall liegt im Rahmen des Haushaltsplansatzes. 
Bei dieser Gelegenheit weist Oberbaurat Walker darauf hin, daß man 
künftig einen höheren Haushaltsansatz haben sollte, um schneller aufzuholen. 
Man wolle auch künftig von der Heißteerung überall dort abkommen, wo es der 
Zustand der Straßendecke erlaube. 
Zu den Erklärungen des Straßenbauamts wird darauf hingewiesen, daß es 
im Sinne des Straßenbauträgers liege, die ausgebauten Landstraßen II. Ord 
nung unverzüglich mit einem entsprechenden Porenschluß zu versehen. Das 
Straßenbauamt wolle diesem Grundsatz entsprechend handeln. Es sei seine 
Sache, alljährlich die notwendigen Mittel anzufordern. 
Schließlich wird einstimmig 
beschlossen: 
1) den Einbau eines Asphalt-Feinbeton-Belags auf der Landstraße II. Ordnung 
Nr. 34 zwischen Fischbach und Mittelbuch der billigsten Firma Alfons 
Gräser in Ochsenhausen zum Angebotspreis von 31.192,86 DM zu übertragen 
und den Kostenvoranschlag von 33.000 DM zu genehmigen; 
2) den Einbau eines Asphalt-Feinbeton-Belags auf der Landstraße II. Ordnung 
Nr. 11 zwischen SuImingen und Heggbach der billigsten Firma Alfons Grä 
ser in Ochsenhausen zum Angebotspreis von 41.843,59 DM zu übertragen 
und den Kostenvoranschlag von 43.000 DM zu genehmigen. 
§ 8 
Beitrag zu den Grunderwerbskosten der Gemeinde Bronnen anläßlich des Ausbaus 
der Landstraße II. Ordnung in Bronnen bis Landstraße I. Ordnung Nr.263 . 
Es handelt sich um einen sog. Altfall,. der nach den früheren Grund 
sätzen zu entscheiden ist. Der Kostenanfall beträgt 5.482,— DM, wovon 
3.300,— DM beitragsfähig sind. Nach Beratung wird 
beschlossen: 
1) der Gemeinde einen Beitrag von 1.300,— DM zu bewilligen; 
2) die Vermessungskosten auf den Landkreis zu übernehmen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.