6
Es wird einstimmig
beschlossen:
1) den Bauauftrag an die Firma Zeller & Söhne, Biberach, zu erweitern und
die Genehmigung zu einem Belag für die Ortsdurchfahrt Rupprechts mit
40 kg/qm zu erteilen;
2) je qm 2,40 DM zu bezahlen und damit dem Kostenbedarf von 6.500 DM zu
Lasten der Haushaltsstelle 652.96879 zuzustimmen.
§ 7
Einbau eines Asphalt-Feinbeton-Belags.
Das Straßenbauamt übergab die Vorschläge für den diesjährigen Einbau
von Asphalt-Feinbeton-Belägen, die im Rahmen der laufenden Verwaltung vorge
nommen werden sollen. Die Angebotsunterlagen werden bekanntgegeben. Der
Kostenanfall liegt im Rahmen des Haushaltsplansatzes.
Bei dieser Gelegenheit weist Oberbaurat Walker darauf hin, daß man
künftig einen höheren Haushaltsansatz haben sollte, um schneller aufzuholen.
Man wolle auch künftig von der Heißteerung überall dort abkommen, wo es der
Zustand der Straßendecke erlaube.
Zu den Erklärungen des Straßenbauamts wird darauf hingewiesen, daß es
im Sinne des Straßenbauträgers liege, die ausgebauten Landstraßen II. Ord
nung unverzüglich mit einem entsprechenden Porenschluß zu versehen. Das
Straßenbauamt wolle diesem Grundsatz entsprechend handeln. Es sei seine
Sache, alljährlich die notwendigen Mittel anzufordern.
Schließlich wird einstimmig
beschlossen:
1) den Einbau eines Asphalt-Feinbeton-Belags auf der Landstraße II. Ordnung
Nr. 34 zwischen Fischbach und Mittelbuch der billigsten Firma Alfons
Gräser in Ochsenhausen zum Angebotspreis von 31.192,86 DM zu übertragen
und den Kostenvoranschlag von 33.000 DM zu genehmigen;
2) den Einbau eines Asphalt-Feinbeton-Belags auf der Landstraße II. Ordnung
Nr. 11 zwischen SuImingen und Heggbach der billigsten Firma Alfons Grä
ser in Ochsenhausen zum Angebotspreis von 41.843,59 DM zu übertragen
und den Kostenvoranschlag von 43.000 DM zu genehmigen.
§ 8
Beitrag zu den Grunderwerbskosten der Gemeinde Bronnen anläßlich des Ausbaus
der Landstraße II. Ordnung in Bronnen bis Landstraße I. Ordnung Nr.263 .
Es handelt sich um einen sog. Altfall,. der nach den früheren Grund
sätzen zu entscheiden ist. Der Kostenanfall beträgt 5.482,— DM, wovon
3.300,— DM beitragsfähig sind. Nach Beratung wird
beschlossen:
1) der Gemeinde einen Beitrag von 1.300,— DM zu bewilligen;
2) die Vermessungskosten auf den Landkreis zu übernehmen.