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Nach eingehender Beratung kommt man schließlich zu dem Ergebnis, daß alles
sehr umständlich und schwierig ist und daß man sich eben dem Weg der Mehrheit
anschließen sollte und Selbstzahler bis zur Klärung der Pflegesatzhöhe unter
Kostenvorbehalt behandelt
Es wird einstimmig
beschlossen:
1) die Verwaltung zu beauftragen, bei der Preisbehörde einen Genehmigungs
antrag auf volle Selbstkostenerstattung zu stellen;
2) selbst zahlende Patienten ab 1. Juli 1963 gegen Kostenvorbehalt zu behan
deln.
§ 16
Körprämien.
Das Tierzuchtamt erhielt bisher jährlich entsprechend einer Übung
400,— DM, um mit Hilfe von Körprämien einen nachhaltigen Einfluß auf die
Bullenhaltung auszuüben. Es wurde beantragt, diesen Betrag auf 600,— DM
aufzustocken.
Es wird einstimmig
beschlossen:
ab Rechnungsjahr 1963 dem Tierzuchtamt für Körprämien jährlich 600,— DM
zu bewilligen.
§ 17
Beitrag an den Bezirks-Imkerverein.
Das Beitragsgesuch des Bezirks-Imkervereins wird bekanntgegeben.
Der Kreisrat ist mit Rücksicht auf die schwierige Situation bei den Imkern
für eine wohlwollende Behandlung. Nach dem Vorschlag des Kreisrats Habrik
soll in diesem Jahr ein einmaliger Beitrag von 500,— DM gegen Verwendungs
nachweis gegeben werden. Bis zum nächsten Jahr könnten dann Unterlagen bei
gebracht werden, die auch einen laufenden Beitrag rechtfertigen würden.
Es wird einstimmig"
beschlossen:
einen einmaligen Beitrag von 500,— DM überplanmäßig zu bewilligen.