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§ 18
Beitrag zur Förderung des Kindergartens in UntersulmetIngen.
Das Kath. Pfarramt Untersulmetingen beabsichtigt die Erstellung eines
neuen Kindergartens. Die beitragsfähigen Kosten berechnen sich auf 241.200,— DM.
In der Beratung kommt der Kreisrat zü dem Ergebnis, nach Einblick in die
Baupläne, daß zwei Klasseneinheiten als förderungsfähig anerkennbar sind.
Es wird daher
beschlossen:
1) den Förderungsbeitrag auf 20.000,— DM festzusetzen;
2) Haushaltsmittel in Höhe des noch zur Verfügung stehenden Restbeitrags 1963
mit 5.800,— DM zu verwenden und im übrigen einen Vorgriff auf 1964 zu
machen.
§ 19
Beitrag zur Förderung des Kindergartens in Kirchdorf.
Das Bürgermeisteramt Kirchdorf beantragt, für den Kindergartenbau
einen Förderungsbeitrag und wünscht die Berücksichtigung von 3 Klassenein ¬
heiten. Die Baukosten des Kindergartens berechnen sich auf 438.000,— DM.
Nach Durchsicht der Pläne kommt der Kreisrat'einmütig zum Ergebnis,
daß nur zwei Klasseneinheiten förderungsfähig sind.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1) einen Förderungsbeitrag von 20.000,— DM zu bewilligen;
2) Haushaltsmittel des Rechnungsjahres 1964 im Vorgriff zu bewilligen.
§ 20
Neubau des Federsee-Museums in Buchau a. F.
Der Kreisrat wird über die Ausführungen des Herrn Regierungspräsidenten
vom 14. Mai 1963 über den Neubau des Federsee-Museums in Buchau a. F. unter
richtet. Die Beteiligten sind sich darüber einig, daß die Stadt Buchau und
der Landkreis Saulgau nicht allein die auf 590.000,— DM veranschlagten
Kosten finanzieren können, wiewohl sie einen sehr erheblichen Anteil tragen
werden. Deshalb sollen sich an diesem förderungswürdigen Projekt neben dem
Land auch die oberschwäbischen Landkreise beteiligen. Angemessener Beteili
gungsbeitrag des Landkreises Biberach wäre nach dem Vorschlag des Regierungs
präsidiums ein Förderungsbeitrag von 20.000,— DM. Die Mittel würden frühe
stens im Rechnungsjahr 1964 benötigt, doch sollte schon jetzt zwecks Absi
cherung der Finanzierung eine grundsätzliche Zusage gegeben werden.