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§ 26
Umstellung der Heizungsanlage in der Landwirtschaftsschule Biberach auf Öl-
hei zung.
In den letzten Jahren wurden mit einer gewissen Zurückhaltung bauliche
Veränderungen oder Renovierungen an der Landwirtschaftsschule durchgeführt,
weil die Frage der Erweiterung und Modernisierung offen war. Die Verwaltung
ist der Meinung, daß gegenwärtig mit Sicherheit keine Ausbaufragen mehr aktuell
sind, weil die rückläufige Schülerzahl und .andere Gesichtspunkte zur Zeit
eine’Planung auf längere Sicht nicht ermöglichen. Man wird sich in dieser Si
tuation dazu entschließen müssen, nicht mehr nur das Notwendigste zu tun, son
dern sich an das Angemessene zu halten. Aus dieser Schau heraus müßte auch im
Zusammenhang mit der dringend notwendigen Erneuerung eines Zentralheizungs
kessels die Frage der Umstellung auf Ölheizung geprüft werden. Im Haushalts-
plan stehen diesbezügliche Mittel nicht zur Verfügung♦
Eine Untersuchung und eine Kostenberechnung ergab, daß der Umbau auf Öl
heizung einschließlich ausreichendem Lagertank (50.000 Liter) maximal etwa
32.600,— DM kosten dürfte. Die Angelegenheit wird eingehend beraten. Der
Kreisrat ist schließlich einmütig der Auffassung, die Umstellung der überal
terten Koks-Zentralheizung auf eine moderne Ölzentralheizung für notwendig
zu erachten.
Es wird einstimmig
beschlossen;
1) die Umstellung der Heizung der Landwirtschaftsschule Biberach auf Ölheizung
grundsätzlich zu genehmigen;
2) die Kosten hiefür im Betrag bis zu 32.600,— DM überplanmäßig bereitzu
stellen;
3) die Verwaltung zu ermächtigen, die Arbeiten zu vergeben auf Grund einzu
holender Angebote.
§ 27
Erstellung einer Kläranlage in Ochsenhausen.
Die Stadt Ochsenhausen ist gehalten, in Kürze eine mechanisch-biologische
Kläranlage zu erstellen. Nach Auffassung des Bürgermeisteramts kann hienach
der Landkreis als Krankenhausträger-auf eigene Kläranlage verzichten. Es sei
nur gerecht und billig, wenn die ersparten Kosten der Stadt als Beitrag zur
Verfügung gestellt werden. Solche Fälle sind zwar da und dort üblich, aber
nach Auffassung der Verwaltung doch nur dann, wenn eine Vereinbarung bezüglich
der laufenden Kosten zustande kommt. Eine diesbezügliche Einigung zwischen
Verwaltung und Bürgermeisteramt Ochsenhausen war bislang nicht möglich.
Nach eingehender Beratung der Angelegenheit wird bei Stimmenthaltung
des Kreisrats Habrik, Ochsenhausen,
beschlossen:
sich an der mechanisch-biologischen Kläranlage der Stadt Ochsenhausen außer
den gesetzlichen Kosten nicht zu beteiligen.