Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 26 
Umstellung der Heizungsanlage in der Landwirtschaftsschule Biberach auf Öl- 
hei zung. 
In den letzten Jahren wurden mit einer gewissen Zurückhaltung bauliche 
Veränderungen oder Renovierungen an der Landwirtschaftsschule durchgeführt, 
weil die Frage der Erweiterung und Modernisierung offen war. Die Verwaltung 
ist der Meinung, daß gegenwärtig mit Sicherheit keine Ausbaufragen mehr aktuell 
sind, weil die rückläufige Schülerzahl und .andere Gesichtspunkte zur Zeit 
eine’Planung auf längere Sicht nicht ermöglichen. Man wird sich in dieser Si 
tuation dazu entschließen müssen, nicht mehr nur das Notwendigste zu tun, son 
dern sich an das Angemessene zu halten. Aus dieser Schau heraus müßte auch im 
Zusammenhang mit der dringend notwendigen Erneuerung eines Zentralheizungs 
kessels die Frage der Umstellung auf Ölheizung geprüft werden. Im Haushalts- 
plan stehen diesbezügliche Mittel nicht zur Verfügung♦ 
Eine Untersuchung und eine Kostenberechnung ergab, daß der Umbau auf Öl 
heizung einschließlich ausreichendem Lagertank (50.000 Liter) maximal etwa 
32.600,— DM kosten dürfte. Die Angelegenheit wird eingehend beraten. Der 
Kreisrat ist schließlich einmütig der Auffassung, die Umstellung der überal 
terten Koks-Zentralheizung auf eine moderne Ölzentralheizung für notwendig 
zu erachten. 
Es wird einstimmig 
beschlossen; 
1) die Umstellung der Heizung der Landwirtschaftsschule Biberach auf Ölheizung 
grundsätzlich zu genehmigen; 
2) die Kosten hiefür im Betrag bis zu 32.600,— DM überplanmäßig bereitzu 
stellen; 
3) die Verwaltung zu ermächtigen, die Arbeiten zu vergeben auf Grund einzu 
holender Angebote. 
§ 27 
Erstellung einer Kläranlage in Ochsenhausen. 
Die Stadt Ochsenhausen ist gehalten, in Kürze eine mechanisch-biologische 
Kläranlage zu erstellen. Nach Auffassung des Bürgermeisteramts kann hienach 
der Landkreis als Krankenhausträger-auf eigene Kläranlage verzichten. Es sei 
nur gerecht und billig, wenn die ersparten Kosten der Stadt als Beitrag zur 
Verfügung gestellt werden. Solche Fälle sind zwar da und dort üblich, aber 
nach Auffassung der Verwaltung doch nur dann, wenn eine Vereinbarung bezüglich 
der laufenden Kosten zustande kommt. Eine diesbezügliche Einigung zwischen 
Verwaltung und Bürgermeisteramt Ochsenhausen war bislang nicht möglich. 
Nach eingehender Beratung der Angelegenheit wird bei Stimmenthaltung 
des Kreisrats Habrik, Ochsenhausen, 
beschlossen: 
sich an der mechanisch-biologischen Kläranlage der Stadt Ochsenhausen außer 
den gesetzlichen Kosten nicht zu beteiligen.
	        
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