Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 29 
Tbc.-Krankenhaus Ochsenhausen. 
Das Tbc.-Krankenhaus Ochsenhausen war seit seinem Bestehen nach dem 
Kriege, als die Gebäulichkeiten eines ehemaligen RAD-Lagers von der Stadt Och 
senhausen erworben wurden, ein Provisorium. Man hat das Notwendigste unter 
nommen, um einen ordentlichen Betrieb abwickeln zu können und die erforder 
lichen hygienischen Gesichtspunkte im wesentlichen zu beachten. Es ist aber 
seit Jahren bekannt, daß umfangreiche bauliche Investitionen notwendig sind, 
wenn man dieses Tbc.-Krankenhaus den heutigen modernen Gesichtspunkten an 
passen will. Aus diesem Grunde wurden auch alljährlich Rücklagenzuführungen 
gemacht. Die Entscheidung, ob das Tbc.-Krankenhaus in diesen notwendigen 
Zustand gebracht werden soll, müßte nach Auffassung der Verwaltung derzeit 
oder auch im Jahre 1964 getroffen werden. 
Nun ist seit Ende 1962 zu erkennen, daß dem Krankenhaus von den Kostenträgern in 
der Regel nur noch Asynerungsfälle und keine Behandlungsfälle mehr zuge 
leitet werden. Überdies tritt seit Anfang dieses Jahres eine rückläufige Be 
legung ein. Das ist darauf zurückzuführen, daß die Kostenträger in eigenen 
Anstalten leere Betten haben. Hinsichtlich einer Belegung in der Zukunft legen 
sich die Kostenträger in keiner Weise fest. Es steht auch außer Zweifel, daß 
erfreulicherweise die Zahl der Tbc.-Erkrankten seit geraumer Zeit sehr stark 
rückläufig ist. In dieser Situation muß man sehr eingehend prüfen, ob man 
überhaupt noch etwas investieren soll, jedenfalls raten die Kostenträger da 
von ab. Auch das Regierungspräsidium hat dem Landkreis Biberach und anderen 
Trägern kleinerer Tbc.-Krankenhäuser empfohlen, unter Berücksichtigung der 
entstandenen Verhältnisse eine Schließung des Krankenhauses zu erwägen. 
Nun bestehen verschiedene Möglichkeiten über die Verwendung dieses Ge 
bäudes. Das Land hat das Ansinnen gestellt, dieses Haus als Pockenstation 
zu erhalten. Dieses Ansinnen ist vom Kreisrat bei der Behandlung der Vorsor 
gemaßnahmen für die Pockenbekämpfung bereits abgelehnt worden. Das Land 
braucht aber auch eine zentrale Anstalt für gerichtliche Überwachungsfälle, 
und es würde für diesen Zweck das Haus gerne übernehmen. Es würde auch eine 
für den Kreis günstige finanzielle Lösung für die Übergangszeit vorschlagen. 
Nach Auffassung der Verwaltung und im Einvernehmen mit der Stadt Ochsenhausen 
ist aber die Schaffung eines solchen Zentrums in Ochsenhausen nicht wünschens 
wert . 
Es fand auch eine Besprechung mit dem hiesigen Staatl. Gesundheitsamt 
und insbesondere mit dem zuständigen Tbc.-Arzt des Landkreises Biberach statt. 
Medizinalrat Dr. Matthäus meint zwar, daß man die Dinge auch vom medizinisch 
hygienischen Standpunkt und nicht nur vom volkswirtschaftlichen Standpunkt her 
betrachten müsse. Die Verwaltung hat aber nach genauer Prüfung der Angelegen 
heit keinen Zweifel, daß Behandlungsfälle unseres Kreises ohne jegliche Schwie 
rigkeiten in anderen Heilstätten aufgenommen werden können. So steht z.B. ein 
deutig fest, daß rd. 15 Patienten, die sich nach Auffassung von Dr. Matthäus 
nicht in weit von Biberach abgelegenen Tbc.-Krankenhäusern unterbringen lassen, 
in dem Tbc.-Krankenhaus Rosenharz im Kreis Ravensburg unterzubringen sind. Die 
ses Haus hat jedenfalls auf Anfrage bestätigt, daß es ohne weiteres 15 Patien 
ten unterbringen könne.
	        
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