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§ 29
Tbc.-Krankenhaus Ochsenhausen.
Das Tbc.-Krankenhaus Ochsenhausen war seit seinem Bestehen nach dem
Kriege, als die Gebäulichkeiten eines ehemaligen RAD-Lagers von der Stadt Och
senhausen erworben wurden, ein Provisorium. Man hat das Notwendigste unter
nommen, um einen ordentlichen Betrieb abwickeln zu können und die erforder
lichen hygienischen Gesichtspunkte im wesentlichen zu beachten. Es ist aber
seit Jahren bekannt, daß umfangreiche bauliche Investitionen notwendig sind,
wenn man dieses Tbc.-Krankenhaus den heutigen modernen Gesichtspunkten an
passen will. Aus diesem Grunde wurden auch alljährlich Rücklagenzuführungen
gemacht. Die Entscheidung, ob das Tbc.-Krankenhaus in diesen notwendigen
Zustand gebracht werden soll, müßte nach Auffassung der Verwaltung derzeit
oder auch im Jahre 1964 getroffen werden.
Nun ist seit Ende 1962 zu erkennen, daß dem Krankenhaus von den Kostenträgern in
der Regel nur noch Asynerungsfälle und keine Behandlungsfälle mehr zuge
leitet werden. Überdies tritt seit Anfang dieses Jahres eine rückläufige Be
legung ein. Das ist darauf zurückzuführen, daß die Kostenträger in eigenen
Anstalten leere Betten haben. Hinsichtlich einer Belegung in der Zukunft legen
sich die Kostenträger in keiner Weise fest. Es steht auch außer Zweifel, daß
erfreulicherweise die Zahl der Tbc.-Erkrankten seit geraumer Zeit sehr stark
rückläufig ist. In dieser Situation muß man sehr eingehend prüfen, ob man
überhaupt noch etwas investieren soll, jedenfalls raten die Kostenträger da
von ab. Auch das Regierungspräsidium hat dem Landkreis Biberach und anderen
Trägern kleinerer Tbc.-Krankenhäuser empfohlen, unter Berücksichtigung der
entstandenen Verhältnisse eine Schließung des Krankenhauses zu erwägen.
Nun bestehen verschiedene Möglichkeiten über die Verwendung dieses Ge
bäudes. Das Land hat das Ansinnen gestellt, dieses Haus als Pockenstation
zu erhalten. Dieses Ansinnen ist vom Kreisrat bei der Behandlung der Vorsor
gemaßnahmen für die Pockenbekämpfung bereits abgelehnt worden. Das Land
braucht aber auch eine zentrale Anstalt für gerichtliche Überwachungsfälle,
und es würde für diesen Zweck das Haus gerne übernehmen. Es würde auch eine
für den Kreis günstige finanzielle Lösung für die Übergangszeit vorschlagen.
Nach Auffassung der Verwaltung und im Einvernehmen mit der Stadt Ochsenhausen
ist aber die Schaffung eines solchen Zentrums in Ochsenhausen nicht wünschens
wert .
Es fand auch eine Besprechung mit dem hiesigen Staatl. Gesundheitsamt
und insbesondere mit dem zuständigen Tbc.-Arzt des Landkreises Biberach statt.
Medizinalrat Dr. Matthäus meint zwar, daß man die Dinge auch vom medizinisch
hygienischen Standpunkt und nicht nur vom volkswirtschaftlichen Standpunkt her
betrachten müsse. Die Verwaltung hat aber nach genauer Prüfung der Angelegen
heit keinen Zweifel, daß Behandlungsfälle unseres Kreises ohne jegliche Schwie
rigkeiten in anderen Heilstätten aufgenommen werden können. So steht z.B. ein
deutig fest, daß rd. 15 Patienten, die sich nach Auffassung von Dr. Matthäus
nicht in weit von Biberach abgelegenen Tbc.-Krankenhäusern unterbringen lassen,
in dem Tbc.-Krankenhaus Rosenharz im Kreis Ravensburg unterzubringen sind. Die
ses Haus hat jedenfalls auf Anfrage bestätigt, daß es ohne weiteres 15 Patien
ten unterbringen könne.