Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

Der Kreisrat ist einmütig der Auffassung, daß in dieser Situation unver 
züglich die Auflösung des Tbc.-Krankenhauses der richtige Weg sei. Man könne 
diese Auflösung auch jederzeit gegenüber der Bevölkerung vertreten, und man 
müsse nur die Bevölkerung entsprechend aufklären, damit sie Verständnis für 
diese Entscheidung finde. Das könne auch geschehen im Zusammenhang mit der Be 
ratung und Entscheidung dieser Angelegenheit im Kreistag. Der Kreisrat ist aber 
auch einmütig der Meinung, daß die Zurverfügungstellung dieses Hauses an das 
Land für eine landeszentrale Einrichtung trotz der günstigen Übergangslösung 
abzulehnen sei. Kreisrat Habrik bezeichnet eine solche Lösung für die Stadt 
Ochsenhausen als nicht zumutbar, und er dankt dem Kreisrat ganz besonders für 
das Verständnis. 
Der Kreisrat wird im weiteren Verlauf der Beratung über das große In 
teresse der Stadt Ochsenhausen an diesem Tbc.-Krankenhaus unterrichtet. Die 
Stadt wolle mit Hilfe dieses Hauses versuchen, ihre äußerst schwierige Lage 
im Schulbereich zu verbessern. Nach Auffassung der Verwaltung muß man auch 
die diesbezüglichen Wünsche der Stadt für berechtigt ansehen, denn der Land 
kreis hat seinerzeit dieses Grundstück von der Stadt erworben. Die Preisfrage 
kann nun je nach Auffassung verschieden gelöst werden. Verwaltungsseits ist 
man der Auffassung, daß man den ehemals städtischen Besitz der Stadt wieder 
zu angemessenen Bedingungen zurückgeben sollte, nachdem der öffentliche Zweck 
für den Landkreis entfallen ist. Angemessen wäre nach Auffassung der Verwal 
tung die Rückerstattung des seinerzeitigen Kaufpreises von 153.000 DM zuzüg 
lich der wertsteigernden Investitionen, so daß wenigstens 242.000 DM zu er 
setzen sind. In diesen Preis wäre nur das rd. 107 ar große Gelände einbezogen, 
jedoch nicht das später dazu erworbene rd. 72 ar große Waldgrundstück. 
Kreisrat Habrik schildert die Situation, in der sich die Stadt befinde. 
Die Stadt verdiene aber auch ein finanzielles Entgegenkommen, und man müsse 
berücksichtigen, daß dieses Grundstück einst von der Stadt an den Kreis für 
eine öffentliche Aufgabe gegeben wurde. Kreisrat Habrik ist schließlich 
bereit, namens der Stadt Ochsenhausen 260.000,— DM zu bieten mit entsprechen 
den Zahlungsbedingungen, über die im Detail näher beraten wird. Demgegenüber 
wendet Kreisrat Huberle ein, daß ein solcher Preis, insbesondere auch bei der 
Größe des Grundstücks, nicht angemessen sei. Er empfehle einen Verkauf nach 
Verkehrswert. Diese Auffassung dringt aber beim Kreisrat nicht durch. 
Für die Entscheidung dieser Angelegenheit ist der Kreistag zuständig. 
Schließlich wird bei Enthaltung des Kreisrats Huberle (die Enthaltung be 
trifft nur den Kaufpreis) 
beschlossen: 
1) einen Antrag des Regierungspräsidiums auf Bereitstellung des Tbc.-Kranken 
hauses für eine landeszentrale Einrichtung abzulehnen; 
2) an den Kreistag den Antrag zu stellen: 
a) das Tbc.-Krankenhaus Ochsenhausen auf 1. Oktober 1963 zu schließen, 
b) die Veräußerung des Tbc.-Krankenhauses Ochsenhausen einschließlich 
Grund und Boden, jedoch ohne Waldparzelle, an die Stadt Ochsenhausen 
zum Kaufpreis von 260.000,— DM zu genehmigen, 
c) der Stadt den Kaufpreis bei 4%iger Verzinsung zu stunden und die Jah 
restilgungsrate auf mindestens 30.000,— DM festzusetzen.
	        
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