Der Kreisrat ist einmütig der Auffassung, daß in dieser Situation unver
züglich die Auflösung des Tbc.-Krankenhauses der richtige Weg sei. Man könne
diese Auflösung auch jederzeit gegenüber der Bevölkerung vertreten, und man
müsse nur die Bevölkerung entsprechend aufklären, damit sie Verständnis für
diese Entscheidung finde. Das könne auch geschehen im Zusammenhang mit der Be
ratung und Entscheidung dieser Angelegenheit im Kreistag. Der Kreisrat ist aber
auch einmütig der Meinung, daß die Zurverfügungstellung dieses Hauses an das
Land für eine landeszentrale Einrichtung trotz der günstigen Übergangslösung
abzulehnen sei. Kreisrat Habrik bezeichnet eine solche Lösung für die Stadt
Ochsenhausen als nicht zumutbar, und er dankt dem Kreisrat ganz besonders für
das Verständnis.
Der Kreisrat wird im weiteren Verlauf der Beratung über das große In
teresse der Stadt Ochsenhausen an diesem Tbc.-Krankenhaus unterrichtet. Die
Stadt wolle mit Hilfe dieses Hauses versuchen, ihre äußerst schwierige Lage
im Schulbereich zu verbessern. Nach Auffassung der Verwaltung muß man auch
die diesbezüglichen Wünsche der Stadt für berechtigt ansehen, denn der Land
kreis hat seinerzeit dieses Grundstück von der Stadt erworben. Die Preisfrage
kann nun je nach Auffassung verschieden gelöst werden. Verwaltungsseits ist
man der Auffassung, daß man den ehemals städtischen Besitz der Stadt wieder
zu angemessenen Bedingungen zurückgeben sollte, nachdem der öffentliche Zweck
für den Landkreis entfallen ist. Angemessen wäre nach Auffassung der Verwal
tung die Rückerstattung des seinerzeitigen Kaufpreises von 153.000 DM zuzüg
lich der wertsteigernden Investitionen, so daß wenigstens 242.000 DM zu er
setzen sind. In diesen Preis wäre nur das rd. 107 ar große Gelände einbezogen,
jedoch nicht das später dazu erworbene rd. 72 ar große Waldgrundstück.
Kreisrat Habrik schildert die Situation, in der sich die Stadt befinde.
Die Stadt verdiene aber auch ein finanzielles Entgegenkommen, und man müsse
berücksichtigen, daß dieses Grundstück einst von der Stadt an den Kreis für
eine öffentliche Aufgabe gegeben wurde. Kreisrat Habrik ist schließlich
bereit, namens der Stadt Ochsenhausen 260.000,— DM zu bieten mit entsprechen
den Zahlungsbedingungen, über die im Detail näher beraten wird. Demgegenüber
wendet Kreisrat Huberle ein, daß ein solcher Preis, insbesondere auch bei der
Größe des Grundstücks, nicht angemessen sei. Er empfehle einen Verkauf nach
Verkehrswert. Diese Auffassung dringt aber beim Kreisrat nicht durch.
Für die Entscheidung dieser Angelegenheit ist der Kreistag zuständig.
Schließlich wird bei Enthaltung des Kreisrats Huberle (die Enthaltung be
trifft nur den Kaufpreis)
beschlossen:
1) einen Antrag des Regierungspräsidiums auf Bereitstellung des Tbc.-Kranken
hauses für eine landeszentrale Einrichtung abzulehnen;
2) an den Kreistag den Antrag zu stellen:
a) das Tbc.-Krankenhaus Ochsenhausen auf 1. Oktober 1963 zu schließen,
b) die Veräußerung des Tbc.-Krankenhauses Ochsenhausen einschließlich
Grund und Boden, jedoch ohne Waldparzelle, an die Stadt Ochsenhausen
zum Kaufpreis von 260.000,— DM zu genehmigen,
c) der Stadt den Kaufpreis bei 4%iger Verzinsung zu stunden und die Jah
restilgungsrate auf mindestens 30.000,— DM festzusetzen.