Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 33 
Änderung des Stellenplanes und Einstellung des Bewerbers Moll. 
Das Land hat gegenwärtig große Schwierigkeiten, die Planstellen des 
mittleren Dienstes bei den Unteren Verwaltungsbehörden zu besetzen. Auch beim 
Landratsamt Biberach sind nicht alle diesbezüglichen Stellen besetzt. Es er 
hebt sich nun die Frage, ob man in diesem Zusammenhang mit Regreßforderungen 
an das Land herantreten solle oder ob man unter Verzicht auf Streitigkeiten 
einen jetzt entstandenen Engpaß mit einem geeigneten Angestellten besetzt. Eine 
geeignete Person würde durch die Bewerbung Moll vorhanden sein. Moll wird gut 
beurteilt, und dieser war schon früher" beim Landkreis zu aller Zufriedenheit 
tätig. 
In der Beratung vertritt der Kreisrat die Meinung, gegen das Land nicht 
anzugehen, sondern den jetzt vorhandenen eilbedürftigen Notstand durch Annahme 
der Bewerbung Moll zu überbrücken. In absehbarer Zeit lassen sich die Verhält 
nisse nicht bessern, zumal weitere Beamte des mittleren Dienstes altershalber 
ausscheiden oder in der Leistungsfähigkeit begrenzt sind. 
Eine Stelle steht nicht zur Verfügung, weshalb wegen des eilbedürftigen 
Notstandes der Stellenplan im Wege der Eilentscheidung geändert werden müßte. 
Es wird an Stelle des Kreistags 
beschlossen: 
1) im Bereich der Unteren Verwaltungsbehörde eine Sachbearbeiterstelle der 
Vergütungsgruppe VI b einzurichten; 
2) die Bewerbung Moll auf 1. Oktober 1963 anzunehmen. 
§ 34 
Änderung des Stellenplanes und Einstellung der Diätassistentin Cizelsky für 
das Kreiskrankenhaus Biberach. 
Im Kreiskrankenhaus Biberach gibt es seit erheblicher Zeit gewisse 
Schwierigkeiten in der Besetzung der Diätküche. Der derzeitige Zustand be 
friedigt nicht. Die Bemühungen, mit den Ordensschwestern zu einer brauchbaren 
Lösung zu kommen, sind bis jetzt nicht erfolgreich gewesen. Es ist deshalb 
naheliegend und dem Grunde nach zwangsläufig notwendig, sich um eine geeignete 
Diätassistentin umzutun. Die derzeitige Diätassistentin ist nur teilweise be 
schäftigt und auch für die selbstverantwortliche Leitung nicht voll Verwen 
dung s fähig . Nun ergab sich die Besonderheit, daß in Zusammenhang mit einer 
Bewerbung bei der Stadt Biberach sich des Bewerbers Ehefrau zugleich um eine 
Diätassistentinnenstelle am gleichen Ort bewirbt. Zwar sind die Dinge noch 
nicht völlig abgeklärt, aber die Verwaltung sollte Handlungsfreiheit haben, 
um jetzt in diesem Zusammenhang die schwierige Situation im Küchenbereich des 
Kreiskrankenhauses Biberach zum endgültigen Abschluß zu bringen. In der Sache 
muß unter Umständen sofort gehandelt werden können. Es ist deshalb ein Eil 
beschluß notwendig. An Stellfe des Kreistags wird einstimmig 
beschlossen: 
1) in den Stellenplan die Stelle einer Diätassistentin der Vergütungsgruppe VII 
für das Kreiskrankenhaus Biberach aufzunehmen; 
2) die Verwaltung zu'ermächtigen, über die Stelle sofort zu verfügen.
	        
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