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§ 33
Änderung des Stellenplanes und Einstellung des Bewerbers Moll.
Das Land hat gegenwärtig große Schwierigkeiten, die Planstellen des
mittleren Dienstes bei den Unteren Verwaltungsbehörden zu besetzen. Auch beim
Landratsamt Biberach sind nicht alle diesbezüglichen Stellen besetzt. Es er
hebt sich nun die Frage, ob man in diesem Zusammenhang mit Regreßforderungen
an das Land herantreten solle oder ob man unter Verzicht auf Streitigkeiten
einen jetzt entstandenen Engpaß mit einem geeigneten Angestellten besetzt. Eine
geeignete Person würde durch die Bewerbung Moll vorhanden sein. Moll wird gut
beurteilt, und dieser war schon früher" beim Landkreis zu aller Zufriedenheit
tätig.
In der Beratung vertritt der Kreisrat die Meinung, gegen das Land nicht
anzugehen, sondern den jetzt vorhandenen eilbedürftigen Notstand durch Annahme
der Bewerbung Moll zu überbrücken. In absehbarer Zeit lassen sich die Verhält
nisse nicht bessern, zumal weitere Beamte des mittleren Dienstes altershalber
ausscheiden oder in der Leistungsfähigkeit begrenzt sind.
Eine Stelle steht nicht zur Verfügung, weshalb wegen des eilbedürftigen
Notstandes der Stellenplan im Wege der Eilentscheidung geändert werden müßte.
Es wird an Stelle des Kreistags
beschlossen:
1) im Bereich der Unteren Verwaltungsbehörde eine Sachbearbeiterstelle der
Vergütungsgruppe VI b einzurichten;
2) die Bewerbung Moll auf 1. Oktober 1963 anzunehmen.
§ 34
Änderung des Stellenplanes und Einstellung der Diätassistentin Cizelsky für
das Kreiskrankenhaus Biberach.
Im Kreiskrankenhaus Biberach gibt es seit erheblicher Zeit gewisse
Schwierigkeiten in der Besetzung der Diätküche. Der derzeitige Zustand be
friedigt nicht. Die Bemühungen, mit den Ordensschwestern zu einer brauchbaren
Lösung zu kommen, sind bis jetzt nicht erfolgreich gewesen. Es ist deshalb
naheliegend und dem Grunde nach zwangsläufig notwendig, sich um eine geeignete
Diätassistentin umzutun. Die derzeitige Diätassistentin ist nur teilweise be
schäftigt und auch für die selbstverantwortliche Leitung nicht voll Verwen
dung s fähig . Nun ergab sich die Besonderheit, daß in Zusammenhang mit einer
Bewerbung bei der Stadt Biberach sich des Bewerbers Ehefrau zugleich um eine
Diätassistentinnenstelle am gleichen Ort bewirbt. Zwar sind die Dinge noch
nicht völlig abgeklärt, aber die Verwaltung sollte Handlungsfreiheit haben,
um jetzt in diesem Zusammenhang die schwierige Situation im Küchenbereich des
Kreiskrankenhauses Biberach zum endgültigen Abschluß zu bringen. In der Sache
muß unter Umständen sofort gehandelt werden können. Es ist deshalb ein Eil
beschluß notwendig. An Stellfe des Kreistags wird einstimmig
beschlossen:
1) in den Stellenplan die Stelle einer Diätassistentin der Vergütungsgruppe VII
für das Kreiskrankenhaus Biberach aufzunehmen;
2) die Verwaltung zu'ermächtigen, über die Stelle sofort zu verfügen.