- 14 -
§ 10
Neubildung des Feststellungsausschusses für
Kriegsgefangenenentschädigung.
Die Beisitzer und Stellvertreter für den Feststel
lungsausschuß für Kriegsgefangenenentschädigung wurden
letztmals am 29. Sept. 1959 vom Kreisrat auf die Dauer
von 2 Jahren bestellt. Eine Neubestellung ist notwendig.
Inzwischen hat sich durch eine Entscheidung des Innen
ministeriums ergeben, daß für die Bestellung von Ausschüs
sen stets der Kreistag zuständig, und daß ein Eilbeschluß
nicht möglich ist. Es wäre daher Sache des Kreisrats, eine
Vorentscheidung mit einem entsprechenden Antrag an den
Kreistag zu verabschieden. Die Namen der bisherigen Bei
sitzer und Stellvertreter werden bekanntgegeben. Entspre
chend der Empfehlung der Verwaltung vertritt der Kreisrat
die Auffassung, die bisherigen Beisitzer und Stellvertreter
auch weiterhin dem Kreistag zur Wahl vorzuschlagen. Bis zu
dieser Wahl soll der bisherige Ausschuß weiteramtieren.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1. an den Kreistag den Antrag zu stellen, auf die Dauer
von 2 Jahren in den Feststellungsausschuß für Kriegs
gefangenenentschädigung zu berufen:
Kaufmann Smyk, Biberach, als Beisitzer
und zugleich als Vertreter der Kriegsgefangenen;
Stellvertreter: Waldemar Friemel, Biberach,
Kreisrat Bürgermeister Harsch, Winterstettenstadt
als Beisitzer;
Stellvertreter: Kreisverordneter Bürgermeister Schmuker,
Eberhardzell;
2. als Eilbeschluß die Weiteramtierung des Feststellungsaus
schusses für Kriegsgefangenenentschädigung bis zur Fest
stellung im Kreistag zu genehmigen.