Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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I. Teil: Öffentliche Sitzung. 
§ 1 
Gehwegherstellung anläßlich des Ausbaus der Landstraße 
II. Ordnung Nr. Z6 Ochsenhausen - Hattenburg. 
Die Landstr. II. Ordnung Nr. Z6 von Ochsenhausen nach Hattenburg 
ist im Straßenbauprogramm 1963 zum Ausbau in normaler Breite und ohne 
Gehweg vorgesehen. Nun beantragt die Stadt Ochsenhausen eine Gehweg 
herstellung auf Kosten des Straßenbauträgers. Kreisrat Bürgermeister 
Habrik begründet das Gesuch entsprechend. 
In der Beratung ist man sich darüber einig, daß zur Zeit nach 
der grundsätzlichen Entscheidung des Kreistags noch keine Möglich 
keit besteht, solche zusätzlichen Ausbauwünsche zu berücksichtigen. 
Vordringlichst soll der Straßenausbau im engeren Sinne an der Reihe 
bleiben. Gehwegbauten außerhalb Etters könnte man erst viel später 
berücksichtigen. Man ist sich aber darüber einig, daß wenigstens der 
Grund und Boden im vorliegenden Fall für eine künftige Gehwegherstel 
lung sofort gekauft werden soll. 
Nach Beratung wird bei Stimmenthaltung des Kreisrats Habrik 
beschlossen: 
1 .) das Gesuch auf Gehwegherstellung abzulehnen; 
2 .) die Beschaffung der Grundstücke für einen künftigen Gehweg zu ge 
nehmigen.
	        
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