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I. Teil: Öffentliche Sitzung.
§ 1
Gehwegherstellung anläßlich des Ausbaus der Landstraße
II. Ordnung Nr. Z6 Ochsenhausen - Hattenburg.
Die Landstr. II. Ordnung Nr. Z6 von Ochsenhausen nach Hattenburg
ist im Straßenbauprogramm 1963 zum Ausbau in normaler Breite und ohne
Gehweg vorgesehen. Nun beantragt die Stadt Ochsenhausen eine Gehweg
herstellung auf Kosten des Straßenbauträgers. Kreisrat Bürgermeister
Habrik begründet das Gesuch entsprechend.
In der Beratung ist man sich darüber einig, daß zur Zeit nach
der grundsätzlichen Entscheidung des Kreistags noch keine Möglich
keit besteht, solche zusätzlichen Ausbauwünsche zu berücksichtigen.
Vordringlichst soll der Straßenausbau im engeren Sinne an der Reihe
bleiben. Gehwegbauten außerhalb Etters könnte man erst viel später
berücksichtigen. Man ist sich aber darüber einig, daß wenigstens der
Grund und Boden im vorliegenden Fall für eine künftige Gehwegherstel
lung sofort gekauft werden soll.
Nach Beratung wird bei Stimmenthaltung des Kreisrats Habrik
beschlossen:
1 .) das Gesuch auf Gehwegherstellung abzulehnen;
2 .) die Beschaffung der Grundstücke für einen künftigen Gehweg zu ge
nehmigen.