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§ 2
Ausbau der Landstraße II. Ordnung Edelbeuren - Laubach -
Erlenmoos.
Zur Zeit ist die Ausbauplanung der L.II.O. Edelbeuren über Lau
bach nach Erlenmoos im Gang. Dies nimmt das Bürgermeisteramt Rein
stetten zum Anlaß, zu beantragen, in diese Planung den Ausbau der
restlichen Ortsdurchfahrt Laubach mit einer Länge von 260 m aus Ko
stengründen und der Zweckmäßigkeit wegen mit einzubeziehen. Das Stras
senbauamt Riedlingen hält diesen Antrag für sinnvoll. Voraussetzung
ist allerdings, daß der beantragten Aufstufung dieser Straße zur L.II.O.
vom Innenministerium auch stattgegeben wird.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
einen entsprechenden Planungsauftrag zu erteilen.
§ 3
VerkehrsSicherung an der Landstraße II. Ordnung Nr. 13
zwischen Eichen und Gutenzell.
Die Bürgermeisterämter Reinstetten und Gutenzell haben aus Ver
kehrssicherungsgründen beantragt, an den Gefahrenstellen der L.II.O.
Nr. 13 zwischen Eichen und Gutenzell Leitplanken anzubringen. Die
Prüfung dieses Gesuches durch das Straßenbauamt Riedlingen ergab, daß
die Anbringung solcher Leitplanken vorteilhaft wäre. Benötigt würden
insgesamt U00 Ifm Leitplanken, was einen Kostenaufwand von 9•000,— DM
verurs acht.
Nach Beratung wird
beschlossen:
die Mittel zur Anbringung dieser Leitplanken im Betrag von 9.000,— DM
überplanmäßig bereitzustellen, wobei die Mehrkosten bei anderen Titeln
des Straßenhaushalts im Zusammenhang mit der Neuklassifizierung einge
spart werden können.