Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ li 
Anbringung von Leitplanken. 
Anläßlich eines Einzelfalles ergibt sich eine grundsätzliche 
Aussprache darüber, ob zur VerkehrsSicherung bei Neubaustrecken 
grundsätzlich Leitplanken an den gefährlichen Stellen angebracht 
werden sollen. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
das Straßenbauamt Riedlingen zu beauftragen, bei Straßenneubauten 
für die gefährlichen Stellen Leitplanken einzuplanen. 
§ 5 
Stand der Straßenplanungs- und Straßenbauarbeiten. 
Über den Stand der Straßenplanungs- und Straßenbauarbeiten 
ergibt sich eine lange und eingehende Debatte. Als Ergebnis die 
ser Aussprache ist festzuhalten, daß der Kreisrat über die aufge 
tretenen Rückstände äußerst ungehalten ist, wobei allerdings die 
Unbilligkeiten des vergangenen Winters entsprechend gewürdigt wer 
den. Es ist der dringende Wunsch des Kreisrats, daß die Planungs 
büros ihre Arbeiten forcieren, und daß unverzüglich ein weiteres 
Planungsbüro wenigstens mit einem Probeauftrag beauftragt wird. Ge 
dacht ist an das Büro Faßnacht, das sich für einen solchen Planungs 
auftrag angeboten hat. Vom Straßenbauamt wird erwartet, daß es alle 
Möglichkeiten erschöpfend prüft, um die untragbaren Verhältnisse zu 
verbessern. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1 .) das Straßenbauamt Riedlingen zu beauftragen, geeignete Vor 
schläge über eine Beschleunigung der Straßenplanung und des 
Straßenausbaus vorzulegen; 
2 .) dem Straßenbauamt aufzugeben, dem Planungsbüro Faßnacht einen 
Planungsprobeauftrag zuzuteilen, wobei als Preis die Regelung 
mit den bisherigen Planungsbüros als vereinbart gelten soll.
	        
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