5
§ li
Anbringung von Leitplanken.
Anläßlich eines Einzelfalles ergibt sich eine grundsätzliche
Aussprache darüber, ob zur VerkehrsSicherung bei Neubaustrecken
grundsätzlich Leitplanken an den gefährlichen Stellen angebracht
werden sollen.
Nach Beratung wird
beschlossen:
das Straßenbauamt Riedlingen zu beauftragen, bei Straßenneubauten
für die gefährlichen Stellen Leitplanken einzuplanen.
§ 5
Stand der Straßenplanungs- und Straßenbauarbeiten.
Über den Stand der Straßenplanungs- und Straßenbauarbeiten
ergibt sich eine lange und eingehende Debatte. Als Ergebnis die
ser Aussprache ist festzuhalten, daß der Kreisrat über die aufge
tretenen Rückstände äußerst ungehalten ist, wobei allerdings die
Unbilligkeiten des vergangenen Winters entsprechend gewürdigt wer
den. Es ist der dringende Wunsch des Kreisrats, daß die Planungs
büros ihre Arbeiten forcieren, und daß unverzüglich ein weiteres
Planungsbüro wenigstens mit einem Probeauftrag beauftragt wird. Ge
dacht ist an das Büro Faßnacht, das sich für einen solchen Planungs
auftrag angeboten hat. Vom Straßenbauamt wird erwartet, daß es alle
Möglichkeiten erschöpfend prüft, um die untragbaren Verhältnisse zu
verbessern.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1 .) das Straßenbauamt Riedlingen zu beauftragen, geeignete Vor
schläge über eine Beschleunigung der Straßenplanung und des
Straßenausbaus vorzulegen;
2 .) dem Straßenbauamt aufzugeben, dem Planungsbüro Faßnacht einen
Planungsprobeauftrag zuzuteilen, wobei als Preis die Regelung
mit den bisherigen Planungsbüros als vereinbart gelten soll.