Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Luftschutz: 
Es soll folgende Fassung gewählt werden: 
Hierüber wird erst bei der Bauplanung entschieden. Der mögliche Ein 
bau kann in der Wettbewerbsarbeit angedeutet werden. 
Sitzungssaal; 
Über die Lage der Sitzungssäle ergibt sich eine Aussprache, in der 
teilweise einer Anordnung im Erdgeschoß der Vorzug gegeben wird. Nach 
dem eine zwingende Festlegung im Raumprogramm nicht vorgeschrieben ist, 
kann es bei der Fassung des Entwurfs verbleiben. 
Zeitlicher Ablauf; 
Der Kreisrat wird über das vorläufige Zeitprogramm unterrichtet. Die 
Durchführung des Wettbewerbs wird voraussichtlich 1/2 Jahr in An 
spruch nehmen. Genaue Zeitangaben sind der Verwaltung nicht möglich, 
weil sie über den Abschluß der Verhandlungen mit dem BDA noch nichts 
Näheres sagen kann. 
Nach Beratung der gesamten Angelegenheit wird schließlich in Er 
weiterung des Kreisratsbeschlusses vom 9«2.1962 einstimmig 
beschlossen: 
1 .) den Bauwettbewerb und das Raumprogramm für ein neues KreisVerwal 
tungsgebäude in der vorgetragenen und ergänzten Weise zu genehmigen; 
2 .) die Verwaltung zu den weiteren Verhandlungen mit dem BDA und zur 
Ausschreibung zu ermächtigen; 
3 .) den Auftrag zur Anschaffung der notwendigen Modelle zu genehmigen, 
wobei die Verwaltung zur Vergabeentscheidung ermächtigt sein soll. 
§ 8 
Errichtung einer neuen Wäscherei für das Kreiskranken- 
haus in Laupheim. 
Durch den Erweiterungsbau des Kreiskrankenhauses Laupheim war von 
Anfang an zu befürchten, daß das angrenzende alte Wäschereigebäude bau 
fällig wird. Aus diesem Grunde hat man in den Erweiterungsbau schon vor 
sichtshalber ausreichend Wäscherei räume eingeplant. In der Tat ist nun 
dieses alte Gebäude baufällig geworden und muß abgerissen werden. Aus 
diesem Grunde erhebt sich die Frage, ob die bisherigen Wäschereimaschinen 
in die neue Wäscherei überführt werden sollen. Die Schwesternschaft bittet 
um die Anschaffung neuer Maschinen, weil unsere Maschinen nicht mehr auf 
dem neuesten Stand sind. Die Verwaltung neigt zu der Auffassung, diesem 
Wunsche zu entsprechen. Das ist insbesondere auch damit begründet, daß 
der Wäscheanfall neuerdings erheblich größer ist als nach der Handhabung 
der früheren Schwestern. Haushaltsmittel stehen für diese Einrichtungen 
nicht zur Verfügung. Man könnte diese aber im Haushaltsplan 196U bereit 
stellen. Die Kosten für eine entsprechende Ausstattung dürften 60.000,— DM 
betragen, zuzüglich ca. 20.000,— DM für eine bessere Mangel.
	        
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