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II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung,
§ 13
Änderung der Stellensatzung betreffend Jugendamtsbereich.
Die vom Kreistag beschlossene OrganisationsÄnderung verlangt
auch eine Stellensatzungsänderung. Sie ist jetzt auch zeitlich ak
tuell, weil die beim Jugendamt tätigen Kreisinspektoren Steib und
Maier zu Kreisoberinspektoren befördert werden sollten. Auch steht
die Hebung der Stelle des Leiters des Jugendamts von der Besoldungs
gruppe A 10 in die Besoldungsgruppe A 11 an, wobei sich aber dadurch
keine Auswirkungen ergeben, weil der Beamte schon bisher durch per
sönliche Vorrückung nach A 11 besoldet wird.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen:
1 .) die Stellensatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu
ändern;
2 .) die Kreisinspektoren Steib und Maier zu Kreisoberinspektoren zu
befördern mit Wirkung ab Rechtskraft der Stellensatzungsänderung.
§ 111
Stellensatzungsänderung betreffend Hauptverwaltung.
Im Bereich der Hauptverwaltung ist eine Stelle der Vergütungs
gruppe V BAT vorhanden mit dem Inhalt eines Sachbearbeiters in der
zentralen Krankenhausverwaltung. Diese vom Angestellten Schönberger
eingenommene Planstelle wird infolge Kündigung frei. Nach reiflicher
Prüfung kommt die Verwaltung zu dem Vorschlag, eine solche Sachbe
arbeiterstelle künftig mit einem geeigneten Beamten des gehobenen
Dienstes zu besetzen. Es wird beantragt, die Stellensatzung durch
Einrichtung einer Kreisoberinspektorenstelle der Besoldungsgruppe
A 10 entsprechend zu erweitern.