Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung, 
§ 13 
Änderung der Stellensatzung betreffend Jugendamtsbereich. 
Die vom Kreistag beschlossene OrganisationsÄnderung verlangt 
auch eine Stellensatzungsänderung. Sie ist jetzt auch zeitlich ak 
tuell, weil die beim Jugendamt tätigen Kreisinspektoren Steib und 
Maier zu Kreisoberinspektoren befördert werden sollten. Auch steht 
die Hebung der Stelle des Leiters des Jugendamts von der Besoldungs 
gruppe A 10 in die Besoldungsgruppe A 11 an, wobei sich aber dadurch 
keine Auswirkungen ergeben, weil der Beamte schon bisher durch per 
sönliche Vorrückung nach A 11 besoldet wird. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
an den Kreistag den Antrag zu stellen: 
1 .) die Stellensatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu 
ändern; 
2 .) die Kreisinspektoren Steib und Maier zu Kreisoberinspektoren zu 
befördern mit Wirkung ab Rechtskraft der Stellensatzungsänderung. 
§ 111 
Stellensatzungsänderung betreffend Hauptverwaltung. 
Im Bereich der Hauptverwaltung ist eine Stelle der Vergütungs 
gruppe V BAT vorhanden mit dem Inhalt eines Sachbearbeiters in der 
zentralen Krankenhausverwaltung. Diese vom Angestellten Schönberger 
eingenommene Planstelle wird infolge Kündigung frei. Nach reiflicher 
Prüfung kommt die Verwaltung zu dem Vorschlag, eine solche Sachbe 
arbeiterstelle künftig mit einem geeigneten Beamten des gehobenen 
Dienstes zu besetzen. Es wird beantragt, die Stellensatzung durch 
Einrichtung einer Kreisoberinspektorenstelle der Besoldungsgruppe 
A 10 entsprechend zu erweitern.
	        
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