Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 11 
Nachversicherung von Arbeitnehmern in der Zusatz- 
Versicherung. 
Der Kreisrat wird unter Bezugnahme auf den Vorgang 
über die Weiterentwicklung der Angelegenheit unterrichtet; 
insbesondere wird er auch darüber informiert, daß die frü 
her angegebenen Schätzzahlen überschritten wurden. Das ist 
vor allem darauf zurückzuführen, daß die Zusatzversorgungs 
kasse auch die Nachversicherung ausgeschiedener Arbeitnehmer 
verlangt hat. Hiezu war sie nach der Satzung rechtlich im 
Stande. Die genauen Zahlen nach dem endgültigen Stand, wie 
er sich nun im Benehmen mit der Zusatzversorgungskasse er 
mittelt hat, werden bekanntgegeben. 
Der Kreisrat wird auch über das Angebot der Haftpflicht 
versicherung Allianz unterrichtet. Das letzte Gebot zu diesem 
Versicherungsfall ist nun ein Betrag von DM 5.000,—. Nach 
unseren Berechnungen müßte mehr zu erwarten sein, notfalls 
im Prozesswege. Der Kreisrat wird um Entscheidung gebeten, 
ob das Angebot mit DM 5.000,— angenommen werden soll oder 
nicht. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
1. von der Weiterentwicklung der Nachversicherungsangelegen 
heit ohne weitere Einwendungen Kenntnis zu nehmen; 
2. die Verwaltung zu beauftragen, mit der zuständigen Haft 
pflichtversicherung in der Sache wegen des Ersatzes weiter 
zuverhandeln. 
§ 12 
BaugrundUntersuchung für den Krankenhausbau Laupheim. 
Im Zuge der Planungsarbeiten für das Kreiskrankenhaus 
projekt Laupheim ist nun auch eine Geländeuntersuchung an 
stehend, die aus baupolizeilichen Gründen notwendig ist. Es 
liegt ein Angebot des Ingenieurbüros Dr. Waschek aus Günz 
burg über eine solche Bodenuntersuchung vor. Die Angelegen 
heit war ziemlich eilig. Diese Bodenuntersuchung wurde des 
halb zuständigkeitshalber vom Vorsitzenden angeordnet. Es 
ist nun aber noch die Entscheidung des Kreisrats notwendig, 
weil im Haushaltsplan 1961 keine diesbezüglichen Mittel be 
reitstehen. Es ist zwar denkbar, daß die Bezahlung der Kosten 
die etwa DM 4.500,— betragen dürften, erst 1962 anfällt. Es 
wird deshalb um Genehmigung gebeten, diese Kosten zu Lasten 
des Rechnungsjahres 1962, notfalls im Vorgriff, zu bewirt 
schaften.
	        
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