Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, die Stellensatzung entsprechend 
dem Vorschlag der Verwaltung zu ändern. 
§ 15 
Stellensatzungsänderung betreffend Verwaltungsaktuare. 
Die Amtsbezeichnung Verwaltungsaktuar ist nicht mehr im Ein 
klang mit dem geltenden Recht. Da die Aktuare der Besoldungsgruppe 
A 11 angehören, ist nach Auffassung der Aufsichtsbehörde als Amts 
bezeichnung Kreisamtmann zu wählen. Die Verwaltung empfiehlt, im 
Zusammenhang mit anderen Stellensatzungsänderungen auch diese for 
male Änderung vorzunehmen. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, die Stellensatzung entsprechend 
dem Vorschlag der Verwaltung zu ändern. 
§ 16 
Beförderung des Verwaltungsamtmanns Georg Müller. 
Verwaltungsamtmann Müller ist seit rund 10 Jahren beim Landkreis 
Biberach als Gemeinsamer Fachbeamter tätig und hatte über lange Zeit 
die einzige Amtmannsstelle im Bereich der Gemeinsamen Fachbeamten inne. 
Nach Auffassung der Verwaltung liegen bei diesem befähigten Beamten 
alle Voraussetzungen vor, um ihn durch eine persönliche Beförderung 
in die Besoldungsgruppe A 12 mit der Amtsbezeichnung Kreisoberamtmann 
einzuweisen.
	        
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