12
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen, die Stellensatzung entsprechend
dem Vorschlag der Verwaltung zu ändern.
§ 15
Stellensatzungsänderung betreffend Verwaltungsaktuare.
Die Amtsbezeichnung Verwaltungsaktuar ist nicht mehr im Ein
klang mit dem geltenden Recht. Da die Aktuare der Besoldungsgruppe
A 11 angehören, ist nach Auffassung der Aufsichtsbehörde als Amts
bezeichnung Kreisamtmann zu wählen. Die Verwaltung empfiehlt, im
Zusammenhang mit anderen Stellensatzungsänderungen auch diese for
male Änderung vorzunehmen.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen, die Stellensatzung entsprechend
dem Vorschlag der Verwaltung zu ändern.
§ 16
Beförderung des Verwaltungsamtmanns Georg Müller.
Verwaltungsamtmann Müller ist seit rund 10 Jahren beim Landkreis
Biberach als Gemeinsamer Fachbeamter tätig und hatte über lange Zeit
die einzige Amtmannsstelle im Bereich der Gemeinsamen Fachbeamten inne.
Nach Auffassung der Verwaltung liegen bei diesem befähigten Beamten
alle Voraussetzungen vor, um ihn durch eine persönliche Beförderung
in die Besoldungsgruppe A 12 mit der Amtsbezeichnung Kreisoberamtmann
einzuweisen.