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Dieser Vorschlag der Verwaltung ergibt in der Beratung eine
längere Debatte darüber, welche Folgen sich dadurch für andere Be
amte des Landkreises ergeben. Nach Auffassung des Kreisrats soll
das bisherige Gefüge dem Grunde nach nicht verändert werden. Be
förderungen in die Besoldungsgruppe A 12 solle man mit Zurückhal
tung aussprechen, deshalb sollten in jedem einzelnen Fall Besonder
heiten vorliegen. Nach Meinung der Verwaltung sollte dieser Vorgang
nicht dazu führen, daß sich das Gefüge entsprechend ändert. Nach
Auffassung der Verwaltung stünden allerdings mit Berechtigung in
den nächsten Jahren ebensolche Beförderungen an bei Kreisbaumeister
Maier und bei Kreisamtmann Romer. Diese beiden Beamten würden in
wenigen Jahren die förmlichen Voraussetzungen für die persönliche
Vorrückung erfüllen. Der Kreisrat ist schließlich bereit, den Vor
schlag der Verwaltung zu akzeptieren.
Hienach wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen, Verwaltungsamtmann Müller
im Wege der persönlichen Vorrückung zum Kreisoberamtmann der Be
soldungsgruppe A 12 zu befördern.
§ 17
Beteiligung an der Entwicklungsgesellschaft Oberschwaben GmbH,
Unter Bezugnahme auf die Beratung im Kreisrat am 30. Mai 1963
erfolgt eine weitere Unterrichtung des Kreisrats über diese Angelegen
heit. Insbesondere wird der Kreisrat über den Wortlaut des neuen Ge
sellschaftsvertrages unterrichtet und über die Änderungen, die sich
seit der letzten Beratung ergeben haben. Nach dem jetzt vorliegenden
Vertragsentwurf soll auf den Landkreis Biberach ein Gesellschafts
kapital von 10.000,— DM entfallen, wobei 2.500,— DM alsbald einzu
zahlen wären. Bei der Beschlußfassung des Kreistags sollte der Kreis
rat außerdem ermächtigt werden, im Bedarfsfälle das Gesellschafts
kapital bis auf 50.000,— DM zu erhöhen.
Nach Beratung wird einstimmig folgender Antrag an den Kreistag
beschlossen:
1 .) sich an der Entwicklungsgesellschaft Oberschwaben GmbH, zu den
Bedingungen des Gesellschaftsvertrages zu beteiligen;
2 .) den Kreisrat zu ermächtigen, im Bedarfsfälle das Gesellschafts
kapital des Landkreises Biberach bis auf 50.000,— DM zu erhöhen.