Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Dieser Vorschlag der Verwaltung ergibt in der Beratung eine 
längere Debatte darüber, welche Folgen sich dadurch für andere Be 
amte des Landkreises ergeben. Nach Auffassung des Kreisrats soll 
das bisherige Gefüge dem Grunde nach nicht verändert werden. Be 
förderungen in die Besoldungsgruppe A 12 solle man mit Zurückhal 
tung aussprechen, deshalb sollten in jedem einzelnen Fall Besonder 
heiten vorliegen. Nach Meinung der Verwaltung sollte dieser Vorgang 
nicht dazu führen, daß sich das Gefüge entsprechend ändert. Nach 
Auffassung der Verwaltung stünden allerdings mit Berechtigung in 
den nächsten Jahren ebensolche Beförderungen an bei Kreisbaumeister 
Maier und bei Kreisamtmann Romer. Diese beiden Beamten würden in 
wenigen Jahren die förmlichen Voraussetzungen für die persönliche 
Vorrückung erfüllen. Der Kreisrat ist schließlich bereit, den Vor 
schlag der Verwaltung zu akzeptieren. 
Hienach wird einstimmig 
beschlossen: 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, Verwaltungsamtmann Müller 
im Wege der persönlichen Vorrückung zum Kreisoberamtmann der Be 
soldungsgruppe A 12 zu befördern. 
§ 17 
Beteiligung an der Entwicklungsgesellschaft Oberschwaben GmbH, 
Unter Bezugnahme auf die Beratung im Kreisrat am 30. Mai 1963 
erfolgt eine weitere Unterrichtung des Kreisrats über diese Angelegen 
heit. Insbesondere wird der Kreisrat über den Wortlaut des neuen Ge 
sellschaftsvertrages unterrichtet und über die Änderungen, die sich 
seit der letzten Beratung ergeben haben. Nach dem jetzt vorliegenden 
Vertragsentwurf soll auf den Landkreis Biberach ein Gesellschafts 
kapital von 10.000,— DM entfallen, wobei 2.500,— DM alsbald einzu 
zahlen wären. Bei der Beschlußfassung des Kreistags sollte der Kreis 
rat außerdem ermächtigt werden, im Bedarfsfälle das Gesellschafts 
kapital bis auf 50.000,— DM zu erhöhen. 
Nach Beratung wird einstimmig folgender Antrag an den Kreistag 
beschlossen: 
1 .) sich an der Entwicklungsgesellschaft Oberschwaben GmbH, zu den 
Bedingungen des Gesellschaftsvertrages zu beteiligen; 
2 .) den Kreisrat zu ermächtigen, im Bedarfsfälle das Gesellschafts 
kapital des Landkreises Biberach bis auf 50.000,— DM zu erhöhen.
	        
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