Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

§ 2 
Vergabe der Bauarbeiten für den Ausbau der L.II.O. Nr. Ita 
zwischen Laupheim und Flugplatz Laupheim. 
Die Bauarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Es gingen ins 
gesamt 3 Angebote ein. Am billigsten hat die Firma Gräser mit 650.218,11* 
DM angeboten, gefolgt von der Firma Schwall mit 71*9.681*,81 DM. Auf der 
Grundlage des billigsten Angebots berechnet sich der Kostenvoranschlav 
ohne Grunderwerb auf 750.000,-- DM. Die Beteiligung der Wehrbereichsver 
waltung für die Herstellung eines Gehweges berechnet sich voraussicht 
lich auf 85.OOO, DM. Dieser Betrag steht seinerzeit als Einnahme wieder 
zur Verfügung. 
In der Beratung weist Kreisrat Bürgermeister a.D. Hagel aus Laup 
heim darauf hin,,daß die Grunderwerbsangelegenheiten leider noch nicht 
abgeschlossen seien. Die bisherigen Verhandlungen seien ohne Ergebnis 
geblieben. Er schlage deshalb vor, zunächst nur bis zur Kapelle das 
erste,Teilstück auszubauen, denn in diesem Bereich könne man wahrschein 
lich in Kürze den Grunderwerb zum Abschluß bringen. Für das zweite Teil 
stuck werde es wohl keine Einigung geben. Es sei deshalb auch sinnvoll, 
hier nocheinmal zu prüfen, ob es keine der Landwirtschaft gerecht wer 
dende Lösung gebe. Er zeigt bei dieser Gelegenheit eine Skizze des Stadt 
bauamts Laupheim, nach der kein Grunderwerbseingriff im bisherigen Um 
fange notwendig wäre. Seitens der Verwaltung und des Straßenbauamts wird 
festgestellt, daß es bei dieser Straße äußerst schwierig sei, allen Be 
troffenen gerecht zu werden. Zu verschiedenartig seien die Wünsche der 
Heeresverwaltung, der Firma Bölkow und der betroffenen Grundstückseigen 
tümer. Seitens der Verwaltung wird ernstlich gewarnt, mit einem Teil 
stück zu beginnen. Es erschiene allenfalls zweckmäßig, die Zwangsent 
eignung einzuleiten und insolange die Angelegenheit zurückzustellen. 
Nach eingehender Debatte dieser Angelegenheit wird entsprechend 
dem Vorschlag der Verwaltung 
beschlossen: 
1 .) die Vergabeentscheidung bis zur nächsten Kreisratssitzung zurück 
zustellen; 
2 .) dem Bürgermeisteramt Laupheim und dem Straßenbauamt Riedlingen 
aufzugeben, bis zur nächsten Kreisratssitzung im September 1963 
sich um eine Beseitigung der vorhandenen Anstände und Schwierig 
keiten zu bemühen; 
3 .) dem otraßenbauamt aufzugeben, mit der billigsten Firma Gräser 
eine entsprechende Vereinbarung zu schließen, die eine Vergabe 
entscheidung zu den Angebotsbedingungen auch noch im Verlaufe 
des Monats September 1963 ermöglicht.
	        
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