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§ 3
Ausbau der Ortsdurchfahrt Mühlhausen im Zuge der
L.II.O. Nr. U2.
Diese Ortsdurchfahrt ist im Dringlichkeitsprogramm unter der
laufenden Nummer 10 zum Ausbau aufgeführt. Damit steht mit Sicher
heit fest, daß diese Baumaßnahme im Rechnungsjahr 196U zur Durch
führung ansteht. Nun ergibt sich die Besonderheit, daß das Land in
Mühlhausen noch in diesem Herbst seine Ortsdurchfahrt im Zuge der
L.I.O. Nr. 307 ausbaut. Es ist deshalb naheliegend, die kleine Orts
durchfahrt L.II.O. zu gleicher Zeit und gemeinsam mit dem Land aus
zubauen. Damit ließe sich eine nennenswerte Verbilligung erreichen.
Die Gemeinde beantragt den Ausbau in diesem Jahr auch noch aus dem
Grunde, weil diese Ortsdurchfahrt mit entsprechendem Gefälle in
letzter Zeit durch mehrere Wolkenbruchregenfälle erheblich beschä
digt und die Kanalisation vollgeschwemmt wurde.
Das Straßenbauamt befürwortet den Antrag der Gemeinde. Es schätzt
die Baukosten auf ca. Z0.000,— DM, wenn man sich zu einem vereinfach
ten Ausbau entschließt. Dieser vereinfachte Ausbau wäre bei der Verkehrs
bedeutung dieser Straße gerechtfertigt.
Der Kreisrat bejaht die Zuständigkeit des Kreistags für diese Ent
scheidung. Es ist jedoch notwendig, die Angelegenheit sofort zu ent
scheiden, weil dann das Straßenbauamt die Angelegenheit noch mit der
Baumaßnahme des Landes betreiben kann. Es wird deshalb ein Eilbeschluß
für geboten gehalten.
An Stelle des Kreistags wird
beschlossen;
1 .) das Straßenbauamt zu beauftragen, die Ortsdurchfahrt Mühlhausen
L.II.O. Nr. 42 zu planen und gemeinsam mit der Baumaßnahme des
Landes in Mühlhausen auszuschreiben;
2 .) für diese Baumaßnahme ca. 50.000,— DM bereitzustellen, um damit
einen Ausbau in vereinfachter Form zu ermöglichen. Für die Bau
maßnahme soll die Entscheidung des Landes Vergabegrundlage sein;
3 .) die Finanzierung dieses Projekts dem Straßenhaushalt 1963 zuzu
weisen und den Haushaltsausgleich durch Erweiterung des Haushalts
vorgriffs auf 1964 sicherzustellen.