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§ 6
Dolerfbeitragsbescheid. der Stadt Laupheim für den
Krankenhauserweiterungsbau.
Der Kreisrat wird über den vorläufigen Dolenbeitragsbescheid
der Stadt Laupheim vom 25» Juni 1963 unterrichtet. Zunächst soll im
Kreisrat die Frage geprüft werden, ob man ein Nachlaßgesuch stellen
soll.
In der Beratung ist sich der Kreisrat einmütig einig, daß man
von einem Nachlaßgesuch Abstand nehmen soll. Danach empfiehlt die
Verwaltung, Widerspruch einzulegen, mit dem Ziel, den vorläufig von
der Stadt Laupheim unterstellten Brandversicherungsanschlag zu er
mäßigen auf 1/5 der vorläufigen Baukosten, statt l/U wie geschehen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
die Verwaltung zu Verhandlungen über eine Reduzierung des vorläufigen
Dolenbeitrags zu ermächtigen.
§ 7
Instandsetzung der Pfarrkirche in Rot a.d, Rot.
Der Kreisrat wird über ein Dankschreiben des Kath. Pfarramts
in Rot a.d. Rot vom 22. Juli 1963 wörtlich unterrichtet. Der Kreis
rat nimmt von diesen Ausführungen
Kenntnis.