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§ 8
Beitragsbewilligung an den Filmdienst für Jugend
und Volksbildung.
Der Filmdienst für Jugend- und Volksbildung bittet um einen
Beitrag anläßlich der Anschaffung eines neuen Tonfilmgerätes mit
einem Wert von U.211,— DM.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
einen Beitrag von 1.000,— DM zu verwilügen.
§ 9
Erhöhung der Gestellungsgelder für die Ordensschwestern
des Klosters Reute.
Die betroffenen Krankenhäuser des Oberlandes sind sich im wesent
liehen darüber einig, daß die Gestellungsgelder für die Ordensschwe
stern des Klosters Reute ab 1. Oktober 1963 um 20,— DM auf monatlich
180,— DM angehoben werden sollen.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
die Gestellungsgelder ab 1. Oktober 1963 auf 180,— DM monatlich für
die Ordensschwestern des Klosters Reute anzuheben.