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§ 13
Anzeigepflichtige überplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 1962.
Der Kreisrat wird, entsprechend dem Gesetz über die anzeigepflich
tigen überplanmäßigen Ausgaben unterrichtet. Zugleich wird der Kreisrat
darüber informiert, wie die global bewilligten zustimmungspflichtigen
überplanmäßigen Ausgaben sich abgewickelt haben.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
von dem Vortrag der Verwaltung Kenntnis zu nehmen. Hinsichtlich der
angezeigten Ausgaben wird auf die Anlage verwiesen.
§ 11+
Beitrag an die Landsmannschaft der Sathmarer Schwaben.
Der Landkreis Biberach ist Patbnkreis für die Landsmannschaft der
Sathmarer Schwaben. Es liegt nun ein Beitragsgesuch vor, wonach diese
Landsmannschaft um einen Beitrag von 500,— DM anläßlich der Heraus
gabe von Heimatbriefen bittet.
Nach Beratung wird
beschlossen:
einen Beitrag von 500,— DM überplanmäßig zu bewilligen.