Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

1U 
§ 19 
Umzugskostenrückerstattung des Dr. Dzinaj. 
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß Dr. Dzinaj verein 
barungsgemäß eine Umzugskostenentschädigung von l.TOU,— DM erhielt. 
Dr. Dzinaj hat die Erklärung, die nach dem BAT vorgesehen ist, seiner 
zeit verweigert. Es kam dann ein Kompromiß notgedrungen zustande, wo 
nach sich KreisVerwaltungsdirektor Rack verpflichtete, sich im Kreis 
rat dafür zu verwenden, daß bei einem Dienstaustritt vor 2 Jahren die 
Hälfte des Rückerstattungsanspruches nachgelassen wird. KreisVerwal 
tungsdirektor Rack erklärt ausdrücklich, daß der Kreisrat durch seine 
Zusicherung nicht gebunden worden sei und jetzt völlig frei entschei 
den könne. Der Fall ist jetzt aktuell, weil Dr. Dzinaj auf 31. August 
1963 gekündigt hat. Es könnte aber auch die Möglichkeit bestehen, daß 
er bereits auf Ende des Monats Juli 1963 das Haus verläßt, allerdings 
in diesem Falle ohne Einhaltung der notwendigen Kündigungsfrist. 
Die Situation um Dr. Dzinaj ist dem Kreisrat genügend bekannt, 
schon auch durch den besonderen- Einstellungsbeschluß. Der Kreisrat 
billigt unter Beachtung der gegebenen Situation das Verhalten der 
Verwaltung. 
Hienach wird einstimmig 
beschlossen: 
1 .) Dr. Dzinaj die Hälfte der bezahlten Umzugskosten mit 852,— DM 
nachzulassen; 
2 .) eine volle Umzugskosten-Rückerstattung zu verlangen, falls Dr. 
Dzinaj das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet. 
§ 20 
Besitzstand des ersten Assistenten Dr. Klemets. 
Dr. Klemets erfüllt ab 1. Oktober 1963 im Zusammenhang mit der 
Schließung des Tbc.-Krankenhauses Ochsenhausen nicht mehr die Tätig 
keitsmerkmale der Vergütungsgruppe BAT Ib. Dr. Klemets beabsichtigt 
offensichtlich, das Haus in absehbarer Zeit zu verlassen. Anderer 
seits ist die Situation im ärztlichen Bereich des Kreiskrankenhauses 
Ochsenhausen wieder äußerst schwierig geworden. Man sollte deshalb 
von einer Änderungskündigung Abstand nehmen und dem bewährten Dr. 
Klemets bis auf weiteres seine derzeitige Vergütungsgruppe Ib als 
Besitzstand belassen.
	        
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