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§ 19
Umzugskostenrückerstattung des Dr. Dzinaj.
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß Dr. Dzinaj verein
barungsgemäß eine Umzugskostenentschädigung von l.TOU,— DM erhielt.
Dr. Dzinaj hat die Erklärung, die nach dem BAT vorgesehen ist, seiner
zeit verweigert. Es kam dann ein Kompromiß notgedrungen zustande, wo
nach sich KreisVerwaltungsdirektor Rack verpflichtete, sich im Kreis
rat dafür zu verwenden, daß bei einem Dienstaustritt vor 2 Jahren die
Hälfte des Rückerstattungsanspruches nachgelassen wird. KreisVerwal
tungsdirektor Rack erklärt ausdrücklich, daß der Kreisrat durch seine
Zusicherung nicht gebunden worden sei und jetzt völlig frei entschei
den könne. Der Fall ist jetzt aktuell, weil Dr. Dzinaj auf 31. August
1963 gekündigt hat. Es könnte aber auch die Möglichkeit bestehen, daß
er bereits auf Ende des Monats Juli 1963 das Haus verläßt, allerdings
in diesem Falle ohne Einhaltung der notwendigen Kündigungsfrist.
Die Situation um Dr. Dzinaj ist dem Kreisrat genügend bekannt,
schon auch durch den besonderen- Einstellungsbeschluß. Der Kreisrat
billigt unter Beachtung der gegebenen Situation das Verhalten der
Verwaltung.
Hienach wird einstimmig
beschlossen:
1 .) Dr. Dzinaj die Hälfte der bezahlten Umzugskosten mit 852,— DM
nachzulassen;
2 .) eine volle Umzugskosten-Rückerstattung zu verlangen, falls Dr.
Dzinaj das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet.
§ 20
Besitzstand des ersten Assistenten Dr. Klemets.
Dr. Klemets erfüllt ab 1. Oktober 1963 im Zusammenhang mit der
Schließung des Tbc.-Krankenhauses Ochsenhausen nicht mehr die Tätig
keitsmerkmale der Vergütungsgruppe BAT Ib. Dr. Klemets beabsichtigt
offensichtlich, das Haus in absehbarer Zeit zu verlassen. Anderer
seits ist die Situation im ärztlichen Bereich des Kreiskrankenhauses
Ochsenhausen wieder äußerst schwierig geworden. Man sollte deshalb
von einer Änderungskündigung Abstand nehmen und dem bewährten Dr.
Klemets bis auf weiteres seine derzeitige Vergütungsgruppe Ib als
Besitzstand belassen.