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Es wird einstimmig
beschlossen:
dem Dr. Klemets bis auf weiteres die Vergütungsgruppe Ib als Be
sitzstand zu belassen.
§ 21
Einstellung des Dr. Engels als Oberarzt für die innere
Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach.
Die erste Assistenzärztin der inneren Abteilung des Kreiskran
kenhauses Biberach, Erl. Dr. Weygand, hat auf Ende des Jahres gekün
digt. Die Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben. Dr. Heinkele als
Chefarzt der inneren Abteilung empfiehlt im Benehmen mit Chefarzt
Dr. Schneiderhan die Einstellung des Dr. Engels als Nachfolger für
die ausscheidende Assistenzärztin mit Wirkung ab 1. Oktober 1963.
Bei dieser Bewerbung ist zu beachten, daß der Bewerber die Verlei
hung der Amtsbezeichnung Oberarzt wünscht, auch wenn nach der Nomen
klatur die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Außerdem kommt
Vergütungsgruppe Ib in Betracht. In eigener Zuständigkeit wird die
Verwaltung darüber hinaus den Bereitschaftsdienst und die Rufbereit
schaft pauschalieren auf voraussichtlich 250,— DM monatlich.
Dem Bewerber geht es insbesondere auch um seine berufliche Sicherung
in der Zukunft. Es wurde deshalb in den Vorverhandlungen darüber ge
sprochen, ob Dr. Engels in einigen Jahren die Nachfolge des Dr. Omonsky
in Ochsenhausen antreten könnte. Verwaltungsseits will man nichts in
Aussicht stellen. Man wird aber den Bewerber über Chefarzt Dr. Heinkele
doch wissen lassen müssen, daß er bei entsprechender mehrjähriger guter
Bewährung am Biberacher Kreiskrankenhaus eine Chance für Ochsenhausen
haben wird. Gerade über diese Situation ergibt sich eine längere De
batte, wobei der Kreisrat mit einer vorsichtigen diesbezüglichen schrift
lichen Fixierung in Würdigung der derzeitigen ärztlichen Schwierigkeiten
einverstanden ist. Bei der Beratung dieser Angelegenheit werden sich auf
Grund der Darlegungen Verwaltung und Kreisrat auch darüber einig, daß
mit der Verleihung der Amtsbezeichnung Oberarzt zugleich bestätigt ist,
daß es sich um einen leitenden Angestellten im Sinne des Kreisrechts
handelt. Damit ist im Gegensatz zu Assistenten nicht mehr die Zustän
digkeit des Kreisrats, sondern diejenige des Kreistags gegeben. Die An
gelegenheit ist aber sehr dringlich und muß unverzüglich entschieden
werden.