- 17
Hierüber ergibt sich eine grundsätzliche Debatte. Da
bei wird festgestellt, daß bis jetzt alle diesbezüglichen
Gesuche aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt wurden.
In gleicher Weise soll auch das anhängige Gesuch der Ge
meinde Äpfingen entschieden werden.
Es wird einstimmig
beschlossen:
das Zuschußgesuch abzulehnen.
§ 15
Abrechnung der Pflasterarbeiten anläßlich des Ausbaus der
Landstraße II. Ordnung Oberessendorf - Zuben.
Die Pflasterarbeiten, die an die Firma Dollenmaier ge
sondert vergeben wurden, sind abgerechnet worden. Die Gesamt
kosten belaufen sich auf DM 47.443,58. Der genehmigte Kosten
voranschlag hatte DM 49.128,— betragen.
Nach Beratung wird
beschlossen:
diese Detailabrechnung anzuerkennen.
§ 16
Baukostenabrechnung über den Neubau der Schussenbrücke bei
Schwaigfurt im Zuge der Landstraße II. Ordnung Nr. 56.
Die Baumaßnahme ist fertiggestellt und abgerechnet.
Die gesamten Baukosten belaufen sich auf DM 45.896,07. Der
Kostenvoranschlag hatte DM 42.000,— betragen. Die Über
schreitung wurde vom Straßenbauamt mit nicht voraussehbaren
schlechten Untergrundverhältnissen begründet, die eine Spun
dung erforderlich machten.
Nach Beratung wird
beschlossen:
die Baukostenabrechnung zu genehmigen.