Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Hierüber ergibt sich eine grundsätzliche Debatte. Da 
bei wird festgestellt, daß bis jetzt alle diesbezüglichen 
Gesuche aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt wurden. 
In gleicher Weise soll auch das anhängige Gesuch der Ge 
meinde Äpfingen entschieden werden. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
das Zuschußgesuch abzulehnen. 
§ 15 
Abrechnung der Pflasterarbeiten anläßlich des Ausbaus der 
Landstraße II. Ordnung Oberessendorf - Zuben. 
Die Pflasterarbeiten, die an die Firma Dollenmaier ge 
sondert vergeben wurden, sind abgerechnet worden. Die Gesamt 
kosten belaufen sich auf DM 47.443,58. Der genehmigte Kosten 
voranschlag hatte DM 49.128,— betragen. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
diese Detailabrechnung anzuerkennen. 
§ 16 
Baukostenabrechnung über den Neubau der Schussenbrücke bei 
Schwaigfurt im Zuge der Landstraße II. Ordnung Nr. 56. 
Die Baumaßnahme ist fertiggestellt und abgerechnet. 
Die gesamten Baukosten belaufen sich auf DM 45.896,07. Der 
Kostenvoranschlag hatte DM 42.000,— betragen. Die Über 
schreitung wurde vom Straßenbauamt mit nicht voraussehbaren 
schlechten Untergrundverhältnissen begründet, die eine Spun 
dung erforderlich machten. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
die Baukostenabrechnung zu genehmigen.
	        
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